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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                                RC32-707
             Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                    Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                               Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                            N22
             Radgröße:                                                               7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                       35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                                  114,3 mm
             Lochzahl:                                                                   5
             Mittenlochdurchmesser:                                                  66,1 mm
             Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                                          ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                        740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                                2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:         NISSAN

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                                  moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                                      120 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                                      110 Nm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                             110 Nm
                         Schaftlänge 22,5 mm

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             V37                              e13*2007/46*1378*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
             (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
             125             Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                            A02) bis A10)
                             Q50 Hybrid                                                         B28) BF1) EF0)
                             (2WD + 4WD)                   235/50R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             ME0M                          e11*2007/46*1340*..
             ME0N                          e11*2007/46*1339*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80              Nissan e-NV200         215/45R17                           A01) bis A10)
                                                                                        BF2) K01) K04)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F15                           e11*2007/46*0132*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 157     Nissan Juke            205/55R17                           A02) bis A10)
                             (Allrad)               N215)                               BF2)

                                                      215/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      215/55R17
                                                      A01) K01) K04)
§ 22 52202




                                                      225/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F15                             e11*2007/46*0132*..
             F15                             e3*2007/46*0162*..
             F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
             F15M                            e3*2007/46*0257*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                         A02) bis A10)
                             Bifuel                   N215)                             BF2) E19)
                             (Frontantrieb)
                                                      205/55R17 M+S

                                                      215/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      215/55R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      225/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04) K74)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             ZE0                           e11*2007/46*0230*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80              Nissan Leaf            205/45R17                         A02) bis A10)
                                                    A01) A93) G01)                    BF2)

                                                     205/50R17
                                                     A93a)

                                                     215/45R17
                                                     A01) A93) G01)

                                                     215/50R17
                                                     A01) K01)

                                                     225/45R17
                                                     A93a)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             ZE1                           e9*2007/46*6537*..
§ 22 52202




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90              Nissan Leaf            205/45R17                         A02) bis A10)
                                                    A01) A93) G01)                    BF2)

                                                     205/50R17

                                                     215/45R17
                                                     A01) A93) G01)

                                                     225/45R17
                                                     A93a)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             C13                           e9*2007/46*3086*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                                      BF2)
                                                     215/45R17
                                                     A93)

                                                     215/50R17
                                                     A01) GDY) K01)

                                                     225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             J10                            e11*2001/116*0295*..
             J10                            e3*2007/46*0067*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/60R17                           A02) bis A10)
                             Qashqai+2               A98a)                               BF2)

                                                      225/55R17
                                                      A93) A98a)

                                                      235/55R17

                                                      245/50R17
                                                      A01) K01) K02)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             J11                              e11*2007/46*0963*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52202




             81 bis 120      Nissan Qashqai            215/55R17                         A02) bis A10)
                             (Frontantrieb + Allrad)   A93a)                             BF3)

                                                      215/60R17

                                                      225/55R17

                                                      235/50R17
                                                      A01) K04)

                                                      235/55R17
                                                      A01) K04)

                                                      245/50R17
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             T31                            e1*2001/116*0432*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                           A02) bis A10)
                             (bis EG-Genehmigungs- A93)                                  BF2)
                             Nr.:
                             e1*2001/116*0432*05)    225/55R17
                                                     A93)

                                                      235/55R17

                                                      245/50R17
                                                      A01) K03) K04)

                                                      255/50R17
                                                      A01) K01) K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             T31                            e1*2001/116*0432*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                         A02) bis A10)
                             (ab EG-Genehmigungs-                                      BF2)
                             Nr.:                    235/55R17
                             e1*2001/116*0432*06)
                                                     245/55R17
                                                     A01) K03) K04)

                                                     255/50R17
                                                     A01) K01) K02)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             T32                            e13*2007/46*1456*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 130      Nissan X-Trail          225/65R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 225/65R17 ww.    A93)                              BF1) EF0)
§ 22 52202




                             225/55R19)
                                                     235/60R17
                                                     A93)

                                                     235/65R17
                                                     G0F)

                                                     245/60R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     255/55R17
                                                     A01) K01) K02)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 52202




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                   den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                    • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
§ 22 52202




             GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18,
                  215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
                      Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
                    • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                      entsprechend zu kürzen.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 30 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018
§ 22 52202