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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     1 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             N22
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     2 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                           moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                                    110 Nm
                         Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
             BF10        Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                        120 Nm
                         Schaftlänge 24 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        140 Nm
                         Schaftlänge 28 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                                      120 Nm
                         Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
             BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                        120 Nm
                         Schaftlänge 23,5 mm
             BF5         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                                 130 Nm
             BF6         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                                 120 Nm
             BF7         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        130 Nm
                         Schaftlänge 25 mm
             BF8         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        130 Nm
                         Schaftlänge 26 mm
§ 22 52202




             BF9         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                        110 Nm
                         Schaftlänge 26 mm

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             R                               e2*2001/116*0327*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             147             Renault Clio RS          195/45R17                         A01) bis A10)
                             (4. Generation)                                            BF1) EF0) K04) K87)
                                                      195/45R17 M+S


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFC                            e2*2007/46*0470*..
             RFC                            e2*KS07/46*0064*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 165      Renault Espace          235/65R17                          A02) bis A10)
                                                     A93a)                              BF2)

                                                      245/60R17
                                                      A01) A93) K03)

                                                      245/65R17
                                                      A01) G01) K03)

                                                      255/60R17
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     3 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                              e2*2001/116*0373*..
             Z                              e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Renault Fluence         205/50R17                          A01) bis A10)
                                                                                        BF3) K04) K84)
                                                      225/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFE                             e2*2007/46*0475*..
             RFE                             e2*2007/46*0586*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/55R17                         A02) bis A10)
                             2300                     A93)                              BF4) EF0)
                             (2WD und 4WD)
                                                      215/60R17
                                                      A93a)
§ 22 52202




                                                      225/55R17
                                                      A93a)

                                                      235/50R17
                                                      A01) A93) K04)

                                                      235/55R17
                                                      A01) K04)

                                                      245/50R17
                                                      A01) K04)

                                                      255/50R17
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             Y                              e11*2001/116*0261*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 127     Renault Koleos          225/55R17                          A02) bis A10)
                                                     A93)                               BF5)

                                                      225/60R17

                                                      235/55R17
                                                      A93)

                                                      245/50R17

                                                      245/55R17
                                                      A01) K76)

                                                      255/50R17
                                                      A01) K04) K76)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     4 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RZG                            e11*2007/46*3255*..
             RZG                            e6*2007/46*0269*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 130      Renault Koleos          225/65R17                             A02) bis A10)
                             (2WD und 4WD)           A93)                                  BF6) EF0)

                                                      235/60R17
                                                      A93)

                                                      235/65R17

                                                      245/60R17

                                                      255/55R17
                                                      A01) G01)

                                                      255/60R17

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§ 22 52202




                                                      vorne              hinten
                                                      235/65R17          255/60R17          A02) bis A10)
                                                                                            BF6) EF0) V00)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                                e2*2001/116*0363*..
             T                                e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 118      Renault Laguna            205/50R17                           A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,        A93)                                BF7) E62)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen    205/55R17
                             195/.. oder 205/..)
                                                       215/50R17

                                                      215/55R17

                                                      225/45R17
                                                      A93)

                                                      225/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     5 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                                e2*2001/116*0363*..
             T                                e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 175      Renault Laguna            215/50R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF8) E62) EF0)
                             Ausführungen mit          215/55R17
                             kleinsten Serienreifen
                             215/.. oder 225/..)       225/45R17
                                                       A93)

                                                      225/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                               e2*2001/116*0363*..
§ 22 52202




             T                               e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 175      Renault Laguna           195/55R17                          A02) bis A10)
                             (Allradlenkung)          N205) T92)                         BF7) EF0)

                                                      205/50R17
                                                      N215)

                                                      205/55R17
                                                      N215)

                                                      215/50R17
                                                      A01) K03)

                                                      215/55R17
                                                      A01) K03)

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) K01)

                                                      235/50R17
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     6 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                               e2*2001/116*0373*..
             Z                               e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Renault Megane           205/45R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine 5-türig,                                        A93) BF9)
                             Coupe, Kombi,            205/50R17
                             Ausführungen mit         A01) K78)
                             kleinsten Serienreifen
                             195/65R15 oder           215/45R17
                             205/55R16 oder
                             205/50R17)               225/45R17
                                                      A01) K78)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                               e2*2001/116*0373*..
             Z                               e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52202




             63 bis 103      Renault Megane           205/50R17                         A01) bis A10)
                             (Limousine 5-türig,      A93)                              BF9) K78)
                             Coupe, Kombi,
                             Ausführungen mit         205/55R17
                             Serienreifen 205/65R15 K77)
                             oder 205/60R16 oder
                             205/55R17)               215/50R17
                                                      K77) K79)

                                                      225/45R17
                                                      A93)

                                                      225/50R17
                                                      K04) K28) K77) K79)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                               e2*2001/116*0373*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 132     Renault Megane           225/45R17                         A01) bis A10)
                             (Limousine 5-türig,                                        A93) BF9) E70) EF0) K78)
                             Coupe, Kombi,
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             225/..)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     7 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFB                           e2*2007/46*0546*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/45R17                           A02) bis A10)
                             Grandtour              A93) N215) T88)                     BF10)

                                                      205/50R17
                                                      N215)

                                                      215/45R17
                                                      N225)

                                                      225/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFB                           e2*2007/46*0546*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             151             Renault Megane GT,     225/45R17                           A02) bis A10)
§ 22 52202




                             Megane Grandtour GT                                        BF4)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             JZ                              e2*2007/46*0011*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                             Scenic                   A93a)                             BF1)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   205/55R17
                             195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                             205/55R16)
                                                      215/50R17
                                                      A01) G6N) K64)

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) G6N) K04) K64) K82)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     8 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             JZ                              e2*2007/46*0011*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/50R17                         A02) bis A10)
                             Scenic                   A93a)                             BF1)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   205/55R17
                             205/65R15 oder           A01) K64)
                             205/60R16 oder
                             205/55R17)               215/50R17
                                                      A01) K64)

                                                      225/50R17
                                                      A01) K04) K64) K82)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§ 22 52202




             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/50R17                         A01) bis A10)
                             Scenic                                                     BF1) EF0) K04) K64) K82)
                             (Ausführungen mit
                             Serienreifen 225/50R17
                             ww. 225/45R18)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                             e2*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/50R17                          A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     9 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFD                            e11*2007/46*2969*..
             RFD                            e2*2007/46*0653*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 147      Renault Talisman,       215/50R17                         A02) bis A10)
                             Talisman Grandtour      A93) G7K) N225)                   BF4) EF0)

                                                     215/55R17
                                                     N225)

                                                     225/50R17
                                                     A93a)

                                                     225/55R17

                                                     235/50R17

                                                     245/50R17
                                                     A01) K03) K04)
§ 22 52202




             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     10 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52202




             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     11 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             BF8)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF9)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF10) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                   Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                   Anzugsmoment: 120 Nm

             E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

             E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
                    8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
§ 22 52202




                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                  205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     12 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                       komplett zu kürzen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
                       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                       Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                    • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                       anzulegen und festzukleben.

             K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
§ 22 52202




                    Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
                    Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

             K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    eng an die Radhauskante anzulegen.

             K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                       Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                    • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                    • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

             K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
                    befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

             K82)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm
                    nach außen aufzuweiten.

             K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                    außen aufzuweiten.

             K87)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um
                    10 mm aufzuweiten.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                30a
             Seite :                     13 / 13
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707



             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.
§ 22 52202




             Die Anlage 30a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018