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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              O5
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      105 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   56,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          620 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   120 Nm
             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             1G0F                          e13*2007/46*1777*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55              Opel Ampera-e          205/45R17                           A02) bis A10)
                                                    A93) G7E) N215)                     BF1)

                                                      205/50R17
                                                      A01) K03) K04) N215)

                                                      215/45R17

                                                      215/50R17
                                                      A01) G8T) K01) K04)

                                                      225/45R17
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             P-J                             e1*2007/46*0141*..
             P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
§ 22 52202




             P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
             P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             64 bis 103      Opel Astra, Astra Sports 205/50R17                         A02) bis A10)
                             Tourer                   A93) N215)                        BF1)
                             (Limousine, Kombi)
                                                      205/55R17
                                                      A93) GBL) N215)

                                                      215/50R17
                                                      A93) GBH)

                                                      215/55R17
                                                      A93) G6B)

                                                      225/50R17
                                                      A93) GBL)

                                                      235/50R17
                                                      G6B)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B-K                             e4*2007/46*0996*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 147      Opel Astra, Astra Sports 205/50R17                            A02) bis A10)
                             Tourer                                                        BF2) E65)
                             (Limousine, Kombi)       215/45R17

                                                      225/45R17

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E65) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             J-A                           e4*2007/46*0537*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 112      Opel Mokka, Mokka X    205/65R17                              A02) bis A10)
§ 22 52202




                                                    G0T) N215)                             BF1)

                                                      205/65R17 M+S
                                                      G0T)

                                                      215/55R17
                                                      A93a)

                                                      215/60R17

                                                      225/55R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 52202




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E65)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegepaket (Serienreifen 215/55R16 bzw.
                    215/50R17).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             G0T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/70R16,
                  215/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G6B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
                  215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
§ 22 52202




             GBH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18
                  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GBL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                  205/65R16, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min.
                  einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                  Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                  zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018
§ 22 52202