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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              O2
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         680 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                     110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                     120 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110             Opel Adam S            195/45R17                         A02) bis A10)
                                                    A93)                              BF1)

                                                     205/45R17

                                                     215/40R17
                                                     A93a)

                                                     215/45R17
                                                     A01) K19) K87)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110             Opel Adam Rocks S      195/45R17                         A02) bis A10)
§ 22 52202




                                                    A93)                              BF1)

                                                     205/45R17

                                                     215/40R17
                                                     A93a)

                                                     215/45R17
                                                     A01) K19) K87)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             A-H                             e1*2001/116*0261*..
             A-H                             e1*2007/46*0344*..
             A-H                             e11*2001/116*0246*..
             A-H                             e11*2001/116*0247*..
             A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
             A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
             A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
             A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
             A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
             A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 147      Opel Astra                205/45R17                           A02) bis A10)
                             (Limousine 3- u. 5-türig, A93)                                BF2)
                             Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                                       205/50R17

                                                      215/45R17
§ 22 52202




                                                      225/45R17

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            BF2) V00)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             177             Opel Astra OPC          205/45R17 M+S                         A02) bis A10)
                                                     A93)                                  BF2)

                                                      205/50R17 M+S

                                                      225/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                             e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 96       Opel Corsa D             195/45R17                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                             BF2)
                             kleinsten Serienreifen   205/45R17
                             185/..)
                                                      215/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                             e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 141     Opel Corsa D             195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                          BF2) EB1)
                             kleinsten Serienreifen   205/45R17 M+S
                             195/..)
                                                      215/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 152     Opel Corsa E           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                    A93a) N205)                         BF1) EB1)

                                                      195/45R17 M+S
                                                      A93a)
§ 22 52202




                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17
                                                      A01) K13) K22)


             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
             S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 103    Opel Meriva            205/45R17                             A02) bis A10)
                                                  A93) T88)                             BF2)

                                                      205/50R17

                                                      215/45R17
                                                      A93a)

                                                      225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             VECTRA/CAR                    e1*2001/116*0214*..
             VECTRA/LIM                    e1*98/14*0187*..
             VECTRA/SW                     e1*2001/116*0238*..
             Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0214*..
             Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0235*..
             Z-C                           e1*2001/116*0290*..
             Z-C/S                         e1*2001/116*0291*..
             Z-C/SW                        e1*2001/116*0292*..
             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra    195/55R17                         A02) bis A10)
                           C Station Wagon,         A93) GAR) N205)                   BF1)
                           Signum
                                                    195/55R17 M+S
                                                    A93) GAR) W205)

                                                    205/50R17
                                                    N215)

                                                    205/50R17 M+S
§ 22 52202




                                                    W215)

                                                    205/55R17
                                                    G03) N215)

                                                    205/55R17 M+S
                                                    G03) W215)

                                                    215/50R17
                                                    GAR) N225)

                                                    215/50R17 M+S
                                                    GAR) W225)

                                                    225/45R17


             Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
             A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
             A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
             A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
             A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
             GMIG                        e50*2001/116*0003*..
             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
             69 bis 147    Opel Zafira            205/50R17                           A02) bis A10)
                           (ohne OPC)                                                 BF1)
                                                  215/45R17

                                                    225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
             A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
             A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
             Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
             177           Opel Zafira OPC         205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                     BF1)
                                                    225/45R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
§ 22 52202




                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm
§ 22 52202




             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø310x28 mm

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                  215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                6b
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                    • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                      ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                      verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§ 22 52202




                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 6b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018