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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     1/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V7
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     2/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                           A01) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,   K04) K58) K59)                      BF1) K03)
                             außer S3, RS3)
                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                       225/45R17
                                                       K04) K58) K59)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                       vorne              hinten
                                                       205/50R17          225/45R17          A01) bis A10)
                                                       K03)               K04) K58) K59)     BF1) V00)
§ 22 52202




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                            e1*2001/116*0217*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                    A93) T88)                               BF1) EF0)

                                                       205/50R17 M+S
                                                       A01) K03) K04) K58) K59)

                                                       215/45R17 M+S
                                                       A01) A93) K03)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                          A02) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)          A01) K27) N215)                    BF1)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                       vorne              hinten
                                                       205/50R17          225/45R17          A01) bis A10)
                                                       K27)               K04)               BF1) N215) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     3/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                             S3, S3 Sportback            A01) K27)                         BF1)
                             (3-türig, 5-türig)
                                                         215/45R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S
                                                       A01) K04)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93)                                BF1) E75)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.       205/50R17
§ 22 52202




                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben) 215/45R17
                                                       A93a)

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93)                                BF1) E76)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die            205/50R17
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/oder 215/45R17
                             eingetragen haben)        A93a)

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                     BF1)
                             (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                             Fahrzeugen die max.       A93a)
                             18 Zoll Räder verbaut
                             oder eingetragen haben)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     4/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                             (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                             Fahrzeugen die            A93a)
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/oder 215/50R17 M+S
                             eingetragen haben)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             4F                              e1*2001/116*0254*..
             4F1                             e13*2007/46*1080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                          A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                           BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen   215/50R17
§ 22 52202




                             205/..)
                                                      225/50R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A01) A93) G01)                    BF2)

                                                      205/55R17
                                                      A93)

                                                      215/50R17
                                                      A93)

                                                      215/55R17
                                                      A93)

                                                      225/50R17
                                                      A93)

                                                      235/50R17
                                                      A01) A93a) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     5/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                         A02) bis A10)
                             (ohne                    A01) A93) G01)                    BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      205/55R17
                                                      A93)

                                                      215/50R17
                                                      A93)

                                                      215/55R17
                                                      A93)

                                                      225/50R17
                                                      A01) A93) K03)

                                                      235/50R17
                                                      A01) A93a) K03) K04)
§ 22 52202




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                   BF1) E77) K68)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Serienreifen 225/..)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             8J                              e1*2001/116*0375*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                   BF1) E77) K68)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Reifen 245/..)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     6/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                 225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                             Baureihe 8S; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                  225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S; Serie
                             auch 20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
§ 22 52202




             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     7/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52202




             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind.

             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                    • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     8/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52202




             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                    mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                    der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

             K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    3-Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                       obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                    5- Türer:
                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                       Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                7
             Seite :                     9/9
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                      ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
                      kürzen.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
§ 22 52202




                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 7 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018