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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     1/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-707
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              V7
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      740 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                                         Schaftlänge 27,5 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                                         Schaftlänge 27,5 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     2/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8P                                e1*2001/116*0217*..
                             8P                                e1*2001/116*0241*..
                             8P                                e1*2001/116*0456*..
                             8PB                               e13*2007/46*1082*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                           A01) bis A10)
                                             (3türig, 5türig, Cabrio,   K04) K58) K59)                      BF1) K03)
                                             außer S3, RS3)
                                                                        215/45R17
                                                                        A93)

                                                                       225/45R17
                                                                       K04) K58) K59)

                                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                       vorne              hinten
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                       205/50R17          225/45R17          A01) bis A10)
                                                                       K03)               K04) K58) K59)     BF1) V00)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8P                            e1*2001/116*0217*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                                    A93) T88)                               BF1) EF0)

                                                                       205/50R17 M+S
                                                                       A01) K03) K04) K58) K59)

                                                                       215/45R17 M+S
                                                                       A01) A93) K03)


                             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                                 e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                          A02) bis A10)
                                             (3-türig, 5-türig)          A01) K27) N215)                    BF1) EF0)

                                                                       215/45R17
                                                                       N225)

                                                                       225/45R17
                                                                       A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                                 e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                                             S3, S3 Sportback            A01) K27)                         BF1)
                                             (3-türig, 5-türig)
                                                                         215/45R17 M+S

                                                                       225/45R17 M+S
                                                                       A01) K04)


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                               e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                             Cabrio                    A93)                                BF1) E75) EF0)
                                             (Nur zulässig an
                                             Fahrzeugen die max.       205/50R17
                                             18 Zoll Räder verbaut
                                             oder eingetragen haben) 215/45R17
                                                                       A93a)

                                                                       215/50R17

                                                                       225/45R17


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                               e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                                             Cabrio                    A93)                                BF1) E76)
                                             (Nur zulässig an
                                             Fahrzeugen die            205/50R17
                                             serienmäßig 19 Zoll
                                             Räder verbaut und/oder 215/45R17
                                             eingetragen haben)        A93a)

                                                                       215/50R17

                                                                       225/45R17


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                               e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                             S3 Cabrio                                                     BF1)
                                             (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                                             Fahrzeugen die max.       A93a)
                                             18 Zoll Räder verbaut
                                             oder eingetragen haben)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     4/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8V                               e1*2007/46*0607*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                             S3 Cabrio                                                   BF1)
                                             (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                                             Fahrzeugen die            A93a)
                                             serienmäßig 19 Zoll
                                             Räder verbaut und/oder 215/50R17 M+S
                                             eingetragen haben)

                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4F                              e1*2001/116*0254*..
                             4F1                             e13*2007/46*1080*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                          A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit                                           BF1) E44) E54)
                                             kleinsten Serienreifen   215/50R17
                                             205/..)
                                                                      225/50R17


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                              e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                          A02) bis A10)
                                             (ohne                    A01) A93) G01)                     BF2)
                                             Serienverbreiterung)
                                                                      205/55R17
                                                                      A93)

                                                                      215/50R17
                                                                      A93)

                                                                      215/55R17
                                                                      A93)

                                                                      225/50R17
                                                                      A01) A93) K03)

                                                                      235/50R17
                                                                      A01) A93a) K03) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     5/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                              e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (mit Serienverbreiterung) A01) A93) G01)                    BF2)

                                                                      205/55R17
                                                                      A93)

                                                                      215/50R17
                                                                      A93)

                                                                      215/55R17
                                                                      A93)

                                                                      225/50R17
                                                                      A93)
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                      235/50R17
                                                                      A01) A93a) K03)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GA                            e1*2007/46*1552*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                                    A93)                                 BF2)

                                                                      215/55R17 M+S
                                                                      A93)

                                                                      225/50R17 M+S
                                                                      A93)

                                                                      235/50R17 M+S
                                                                      A01) A93a) K03)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                              e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K68)
                                             8J; bis EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*16;
                                             Ausführungen mit
                                             kleinsten Sommer-
                                             Serienreifen 225/..)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     6/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                              e1*2001/116*0369*..
                             8J                              e1*2001/116*0375*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K68)
                                             8J; bis EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*16;
                                             Ausführungen mit
                                             kleinsten Sommer-
                                             Reifen 245/..)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                             e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             132 bis 169     Audi TT                   225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                                             Baureihe 8S; Serie bis 19
                                             Zoll; ab EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)

                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8J                              e1*2001/116*0369*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             132 bis 180     Audi TT                  225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85)
                                             Baureihe 8S; Serie
                                             auch 20Zoll; ab EG-
                                             Genehmigungs-Nr
                                             e1*2001/116*0369*17)

                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     7/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     8/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                                    zugelassen sind.

                             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                                    • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

                             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

                             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                                    mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                                    der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7
                             Seite :                     9/9
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    3-Türer:
                                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                                       Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                                       Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                                       obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                                    5- Türer:
                                    • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                                       Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                                    • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                                       Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                                       Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                    • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                                       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                                       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

                             K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                                      ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
                                      kürzen.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             Die Anlage 7 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019