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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  RC32-707
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              V7
               Radausführungskennz.:                                    V7, Lk112
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   57,10 mm
§22 52202*09




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      740 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                              A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,   K04) K58) K59)                         BF1) K03)
                               außer S3, RS3)
                                                          215/45R17
                                                          A93)

                                                         225/45R17
                                                         K04) K58) K59)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                         K03)                 K04) K58) K59)     BF1) V00)
§22 52202*09




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                            e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                              A02) bis A10)
                                                      A93) T88)                                  BF1) EF0)

                                                         205/50R17 M+S
                                                         A01) K03) K04) K58) K59)

                                                         215/45R17 M+S
                                                         A01) A93) K03)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                             A02) bis A10)
                               (3-türig, 5-türig)          A01) K27) N215)                       A11) BF1) EF0)

                                                         215/45R17
                                                         N225)

                                                         225/45R17
                                                         A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
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               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                               S3, S3 Sportback            A01) K27)                         BF1)
                               (3-türig, 5-türig)
                                                           215/45R17 M+S

                                                         225/45R17 M+S
                                                         A01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                               Cabrio                    A93)                                BF1) E75) EF0)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.       205/50R17
§22 52202*09




                               18 Zoll Räder verbaut
                               oder eingetragen haben) 215/45R17
                                                         A93a)

                                                         215/50R17

                                                         225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                               Cabrio                    A93)                                BF1) E76)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die            205/50R17
                               serienmäßig 19 Zoll
                               Räder verbaut und/oder 215/45R17
                               eingetragen haben)        A93a)

                                                         215/50R17

                                                         225/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                     BF1)
                               (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                               Fahrzeugen die max.       A93a)
                               18 Zoll Räder verbaut
                               oder eingetragen haben)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                   BF1)
                               (Nur zulässig an          215/45R17 M+S
                               Fahrzeugen die            A93a)
                               serienmäßig 19 Zoll
                               Räder verbaut und/oder 215/50R17 M+S
                               eingetragen haben)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3    205/50R17                          A02) bis A10)
                               Limousine                A93a) N215)                        A11) BF2)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und          205/50R17 M+S
§22 52202*09




                               Verbundlenker -          A93a)
                               Hinterachse)
                                                        215/45R17
                                                        A93) N225)

                                                        215/45R17 M+S
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A01) G1C) K04) N225)

                                                        215/50R17 M+S
                                                        A01) G1C) K04)

                                                        225/45R17
                                                        A93a)

                                                        225/45R17 M+S
                                                        A93a)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                             e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228             Audi S3 Sportback, S3   205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                               Limousine                                                   A93a) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                           BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen   215/50R17
                               205/..)
                                                        225/50R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A01) A93) G01)                     BF2)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17
                                                        A93)
§22 52202*09




                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        A01) A93) K03)

                                                        235/50R17
                                                        A01) A93a) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A01) A93) G01)                    BF2)

                                                        205/55R17
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        A01) A93a) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF2)

                                                        215/55R17 M+S
                                                        A93)

                                                        225/50R17 M+S
                                                        A93)

                                                        235/50R17 M+S
                                                        A01) A93a) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52202*09




               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K68)
                               8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-
                               Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               8J                              e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    BF1) E77) K68)
                               8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-
                               Reifen 245/..)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                             e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                   225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) EB1)
                               Baureihe 8S; Serie bis 19
                               Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85) EB1)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 52202*09




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
§22 52202*09




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
§22 52202*09




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                      mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                      der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000959-J0-216
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-707


               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                         obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
                         ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
                         60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
§22 52202*09




                         ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                        ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
                        kürzen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 7 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.11.2023