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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     1/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-707
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              V7
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      740 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                                         Schaftlänge 27,5 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          120 Nm
                                         Schaftlänge 27,5 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             7N                            e1*2007/46*0402*..
                             7N                            e1*2007/46*0435*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 162      Seat Alhambra          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                    A93) N215) T93)                      BF1)

                                                                      205/55R17
                                                                      A93) N215)

                                                                      215/50R17
                                                                      A93)

                                                                      215/55R17
                                                                      A93a) G7K)

                                                                      225/50R17
                                                                      A93a)
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                      235/50R17
                                                                      A01) G7K) K04)


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5P                               e9*2001/116*0050*..
                             5PN                              e9*2007/46*0012*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/50R17                         A01) bis A10)
                                             Toledo                    K01) N215)                        BF2)
                                             (außer Freetrack)
                                                                       205/50R17 M+S
                                                                       K01)

                                                                      215/45R17
                                                                      K03) N225)

                                                                      225/45R17
                                                                      K01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     3/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5FP                             e9*2007/46*6394*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 140      Seat Ateca               215/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Ausführung mit          A93)                              BF1)
                                             serienmäßiger
                                             Verbreiterung)           215/55R17
                                                                      A93)

                                                                      215/60R17
                                                                      GEB)

                                                                      225/50R17

                                                                      225/55R17

                                                                      235/50R17
                                                                      A01) K01) K04)
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                      235/55R17
                                                                      A01) GEB) K01) K04)

                                                                      245/50R17
                                                                      A01) K01) K04)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5FP                            e9*2007/46*6394*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 110      Seat Ateca              215/50R17                          A02) bis A10)
                                             (Ausführung ohne        A93)                               BF1)
                                             serienmäßiger
                                             Verbreiterung)          215/55R17
                                                                     A93)

                                                                      215/60R17
                                                                      A01) G01)

                                                                      225/50R17
                                                                      A01) K01) K04)

                                                                      225/55R17
                                                                      A01) G01) K01) K04)

                                                                      235/50R17
                                                                      A01) K01) K04)

                                                                      235/55R17
                                                                      A01) G01) K01) K04)

                                                                      245/50R17
                                                                      A01) G01) K01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     4/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             3R                              e9*2001/116*0072*..
                             3RN                             e9*2007/46*0011*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       205/50R17                             A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi, mit                                         A93) BF2)
                                             kleinster                215/45R17
                                             Serienbereifung 195/..
                                             oder 205/..)             225/45R17

                                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                       vorne              hinten
                                                                       205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                       A93)                                  BF2) V00)

                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             1P                               e9*2001/116*0052*..
                             1PN                              e9*2007/46*0013*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             63 bis 155      Seat Leon                 205/50R17                            A01) bis A10)
                                             (Ausführungen mit         K01)                                 BF2)
                                             kleinster
                                             Sommerbereifung           215/45R17
                                             195/.. oder 205/..)       A93) K03)

                                                                       225/45R17
                                                                       K01) K04)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             1P                            e9*2001/116*0052*..
                             1PN                           e9*2007/46*0013*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             75 bis 195      Seat Leon               225/45R17                              A01) bis A10)
                                             (Ausführungen mit                                              BF2) EF0) K01) K04)
                                             kleinster               225/45R17 M+S
                                             Sommerbereifung 225/..)

                             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5F                                 e9*2007/46*0094*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             63 bis 110      Seat Leon                   205/45R17                          A02) bis A10)
                                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                 BF2) E61)
                                             Ausführungen mit
                                             Verbundlenker-              205/50R17
                                             Hinterachse)
                                                                         215/45R17
                                                                         A93)

                                                                       225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     5/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                             5F                                 e9*2007/46*0094*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 221      Seat Leon                   205/45R17                         A02) bis A10)
                                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N215)                          BF2) E62) EF0)
                                             Ausführungen mit
                                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                                                         N215)

                                                                       215/45R17
                                                                       A93) N225)

                                                                       225/45R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             KN                            e9*2007/46*6666*..
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 140     Seat Tarraco           215/65R17                              A02) bis A10)
                                                                    A93)                                   BF1)

                                                                       225/60R17
                                                                       A93)

                                                                       225/65R17
                                                                       A93)

                                                                       235/60R17
                                                                       A93)

                                                                       245/55R17
                                                                       A93)

                                                                       245/60R17

                                                                       255/55R17
                                                                       A01) K01)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     6/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                                    Anzugsmoment: 120 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

                             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                                  225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                7a
                             Seite :                     8/8
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             Die Anlage 7a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019