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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     001470
Gutachten Nr. :         CE-000187-A0-216                                            Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            9
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC32-707
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          F2
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    41 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  98 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              58,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     620 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Anzugsmoment
199, 356                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde         laut Bedienungs-
                              M12x1,25, Schaftlänge 28 mm             anleitung
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ECE Genehmig. Nr. :     001470
Gutachten Nr. :         CE-000187-A0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            9
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
199                            e3*2001/116*0217*..
199                            e3*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Fiat 500L               225/45R17                         A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-                                           B41)S01)
                VEHICLE)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
356                            e3*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 88       Fiat Tipo               225/45R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.                                              S01)
                SCHRÄGHECK 5T., LIM.
                STUFENHECK 4T.)




Auflagen und Hinweise

A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      - Vorderachse: bel. Bremsscheibe Ø284x22 mm

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.
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Typ :                   RC32-707


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder des Typs RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018