Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-A0-216 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-707 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: F2 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 41 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 58,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung § 22 52202 Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 620 kg bei Reifenabrollumfang: 2500 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 110 Nm BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 100 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-A0-216 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 199 e3*2001/116*0217*.. 199 e3*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 88 Fiat 500L 205/45R17 A02) bis A10) A93a) B41) BF1) S01) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 356 e3*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 88 Fiat Tipo 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 4-türig, 5- BF2) S01) § 22 52202 türig, Kombi) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-A0-216 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/3 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. § 22 52202 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Vorderachse: bel. Bremsscheibe Ø284x22 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 100 Nm S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage 9 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018