Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              PV
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        42 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm             110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm             120 Nm
             BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm             120 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             L                              e2*2007/46*0405*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW     205/45R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A01) A93) G01) N215)              BF1) EF0)

                                                     205/50R17
                                                     N215)

                                                     215/45R17
                                                     N225)

                                                     225/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e2*2007/46*0534*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             73 bis 133      Peugeot 3008           205/65R17                          A02) bis A10)
§ 22 52202




                                                    A93a) N215)                        BF2) EF0)

                                                     205/65R17 M+S
                                                     A93a)

                                                     215/60R17
                                                     A93) A93b)

                                                     215/65R17

                                                     225/60R17
                                                     A93b)

                                                     235/55R17
                                                     A01) A93b) K04)

                                                     235/60R17
                                                     A01) K04)

                                                     245/55R17
                                                     A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             6                              e2*2007/46*0062*..
             6 3FY                          e2*2001/116*0332*..
             6 3FZ                          e2*2001/116*0294*..
             6 4HP                          e2*2001/116*0352*..
             6 4HT                          e2*2001/116*0346*..
             6 6FY                          e2*2001/116*0330*..
             6 6FZ                          e2*2001/116*0292*..
             6 9HY                          e2*2001/116*0336*..
             6 9HZ                          e2*2001/116*0296*..
             6 RFJ                          e2*2001/116*0331*..
             6 RFN                          e2*2001/116*0293*..
             6 RHL                          e2*2001/116*0312*..
             6 RHR                          e2*2001/116*0297*..
             6 UHZ                          e2*2001/116*0328*..
             6 XFV                          e2*2001/116*0295*..
             6*****                         e2*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 155      Peugeot 407             205/55R17                         A02) bis A10)
§ 22 52202




                             (Limousine, Kombi)      N215)                             BF1)

                                                     215/50R17

                                                     215/55R17
                                                     G7U)

                                                     225/50R17

                                                     235/50R17
                                                     A01) G7U) K03)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8                              e2*2007/46*0080*..
             8                              e2*2007/46*0081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     215/55R17                         A02) bis A10)
                             (außer Ausführungen     A93a)                             BF3) EF0)
                             Allroad bzw. RXH)
                                                     225/50R17
                                                     A93a)

                                                     235/50R17
                                                     A01) K03) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e2*2007/46*0534*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             73 bis 133      Peugeot 5008           205/65R17                            A02) bis A10)
                                                    A93a) N215)                          BF2) EF0)

                                                      205/65R17 M+S
                                                      A93a)

                                                      215/60R17
                                                      A93) A93b)

                                                      215/65R17

                                                      225/60R17
                                                      A93b)

                                                      235/55R17
                                                      A93b)

                                                      235/60R17
§ 22 52202




                                                      245/55R17
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             V                              e2*2007/46*0532*..
             V                              e2*2007/46*0533*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 130      Peugeot Expert, Traveller 215/55R17                         A02) bis A10)
                                                       A93a) N225) T98)                  BF2) E75) ER1)

                                                      215/55R17 M+S
                                                      A93a) T98)

                                                      215/60R17
                                                      G2V) N225) T100)

                                                      215/60R17 M+S
                                                      G2V) T100)

                                                      225/55R17
                                                      T101)

                                                      225/55R17C

                                                      235/50R17
                                                      T100)

                                                      245/50R17
                                                      A01) K04) T99)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52202




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm
§ 22 52202




             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                    Fenster).

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17,
                  215/60R17C, 215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                  235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                10a
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707



             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 52202




             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 10a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018