Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-707 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: N42 Radausführungskennz.: N42, Lk114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 740 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP-578D2 120 Nm BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm Schaftlänge 23 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm Schaftlänge 24 mm BF5 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17 A02) bis A10) Q50 Hybrid A11) B28) BF1) EF0) (2WD + 4WD) 235/50R17 245/50R17 255/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0M e11*2007/46*1340*.. ME0M e5*2007/46*1028*.. ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0N e5*2007/46*1035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan e-NV200 215/45R17 A02) bis A10) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10) (Allrad) A93) N215) BF2) 215/50R17 A93) 215/55R17 A93) 225/50R17 A93) 235/50R17 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15 e5*2007/46*1031*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10) Bifuel A93) N215) BF2) E19) (Frontantrieb) 205/55R17 M+S A93) 215/50R17 A93) 215/55R17 A93) 225/50R17 A93) 235/50R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 205/45R17 A02) bis A10) A01) A93) G01) BF2) 205/50R17 215/45R17 A01) A93) G01) 215/50R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1 e9*2007/46*6537*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 Nissan Leaf 205/45R17 A02) bis A10) (mit Batterie 40kWh, A01) A93) G01) BF2) 62kWh) 205/50R17 215/45R17 A01) A93a) G01) 215/50R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Nissan Pulsar 205/50R17 A02) bis A10) BF2) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/65R17 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93a) BF3) E60) mit Verbundlenker- Hinterachse; 2WD) 225/60R17 A93a) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 245/60R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J12 e9*2018/858*11042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 116 Nissan Qashqai 215/65R17 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A93a) BF3) mit Mehrlenker- Hinterachse; 2WD & 225/60R17 4WD) A93a) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 245/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NFK e2*2018/858*00024*.. NFK e2*2018/858*00025*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Nissan Townstar 195/55R17 A02) bis A10) A93) BF4) 205/50R17 A93) 205/55R17 A93a) 215/45R17 A93) T91) 215/50R17 A93a) 225/45R17 A93) 225/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- BF2) Nr.: 225/55R17 e1*2001/116*0432*05) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- BF2) Nr.: 235/55R17 e1*2001/116*0432*06) 245/55R17 255/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Nissan X-Trail 225/65R17 A02) bis A10) (Serie 225/65R17 ww. A93) BF5) EF0) 225/55R19) 235/60R17 A93) 235/65R17 G0F) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP-578D2 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E60) Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO Nr. : RA-000959-I0-216 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9/9 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-707 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 13 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.06.2022