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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                14
             Seite :                     1/4
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                         RC32-707
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      O2
             Radgröße:                                                        7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                44 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            110 mm
             Lochzahl:                                                            5
             Mittenlochdurchmesser:                                           65,1 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                                   ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                 700 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                          2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                            moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                            110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                            120 Nm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110             Opel Adam S            195/45R17                            A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                     205/45R17

                                                     215/40R17

                                                     215/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                14
             Seite :                     2/4
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110             Opel Adam Rocks S      195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                             e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 96       Opel Corsa D             195/45R17                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                          BF2)
                             kleinsten Serienreifen   205/45R17
                             185/..)
§ 22 52202




                                                      215/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                             e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 141     Opel Corsa D             195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                          BF2) EB1)
                             kleinsten Serienreifen   205/45R17 M+S
                             195/..)
                                                      215/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 152     Opel Corsa E           195/45R17                           A02) bis A10)
                                                    A93a) N205)                         BF1) EB1)

                                                      195/45R17 M+S
                                                      A93a)

                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                14
             Seite :                     3/4
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52202




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                14
             Seite :                     4/4
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø310x28 mm

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 14 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018
§ 22 52202