Seite 1
Seite 2
							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-D0-216                                             Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            15b
                            Seite :                 1/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             RC32-707
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                          X4
                            Radgröße:                                            7Jx17H2
                            Rad-Einpresstiefe:                                    45 mm
R124 E1*124R00/01*1470*03




                            Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              63,40 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                     720 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : JAGUAR

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile       Anzugsmoment
                            DF                            Radmutter, Kegelbund 60°,                laut Bedienungs-
                                                          Gewinde M14x1,5                          anleitung
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-D0-216                                                 Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            15b
                            Seite :                 2/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            DF                             e11*2007/46*4161*..
                            DF                             e5*2007/46*1050*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            110 bis 183     Jaguar E-Pace           225/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)                                                   A93a)B32)
                                                                    235/65R17




                            Auflagen und Hinweise
                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
R124 E1*124R00/01*1470*03




                                 der dort genannten Serienreifengröße.
                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                                 Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                                 angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                                 verwenden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                                 nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                 Fahrzeugherstellers).

                            B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                                 - belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm


                            Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                            für die Räder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019