Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001470 Gutachten Nr. : CE-000187-D0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 15b Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-707 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-707 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: X4 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm R124 E1*124R00/01*1470*03 Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2500 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : JAGUAR Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment DF Radmutter, Kegelbund 60°, laut Bedienungs- Gewinde M14x1,5 anleitung Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001470 Gutachten Nr. : CE-000187-D0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 15b Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-707 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DF e11*2007/46*4161*.. DF e5*2007/46*1050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 183 Jaguar E-Pace 225/65R17 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A93a)B32) 235/65R17 Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit R124 E1*124R00/01*1470*03 der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019