Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
Gutachten Nr. :         CE-000187-H0-216                                          Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            15b
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC32-707
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          X4
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3471 01
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              63,40 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     720 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : JAGUAR

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
DF                            Radmutter M14x1,5, Kegel 60°           ZP-533D13F 133 Nm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
Gutachten Nr. :         CE-000187-H0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            15b
Seite :                 2/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-707


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                             e11*2007/46*4161*..
DF                             e5*2007/46*1050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace           225/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI)                                                   A11)A93a)B34)
                                        235/65R17




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 4783/C mit belüfteter Scheibe Ø350x34 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001470
Gutachten Nr. :         CE-000187-H0-216                                               Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            15b
Seite :                 3/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-707


Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.11.2021