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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X4
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          720 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          130 Nm
             BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          140 Nm
             BF4         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   140 Nm
             BF5         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          200 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                           e13*2001/116*0109*..
             DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
             DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 107      Ford C-Max             205/50R17                           A02) bis A10)
                                                    N215)                               BF1) S01)

                                                      205/50R17 M+S

                                                      215/45R17
                                                      A93) N225)

                                                      225/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DXA                             e13*2007/46*1103*..
             DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§ 22 52202




             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     205/50R17                         A02) bis A10)
                             Max                      N215)                             BF2) S01)
                             (Ausführungen mit
                             Serie nicht nur          215/45R17
                             205/55R16)               A93) N225) T91)

                                                      215/50R17
                                                      A01) K03) N225)

                                                      225/45R17
                                                      A93a) N235)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DXA                             e13*2007/46*1103*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 92       Ford C-Max, Grand C-     205/50R17                         A02) bis A10)
                             Max                                                        BF2) S01)
                             (Serie nur 205/55R16)    215/45R17
                                                      A93) T91)

                                                      215/50R17
                                                      A01) G01) K03)

                                                      225/45R17
                                                      A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     3 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                                e13*2001/116*0144*..
             DA3-CNG                            e13*2001/116*1017*..
             DA3-LPG                            e13*2001/116*0999*..
             DB3                                e13*2001/116*0157*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             59 bis 107      Ford Focus                  205/45R17                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 4-türer, 5-türer,                                   BF2) S01)
                             Kombi, Cabrio)              205/50R17

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                           e13*2001/116*0144*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             166             Ford Focus ST          205/45R17 M+S                          A02) bis A10)
§ 22 52202




                                                                                           BF2) S01)
                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DA3                           e13*2001/116*0144*..
             DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             224 bis 257     Ford Focus RS          205/50R17 M+S                          A02) bis A10)
                                                    W215)                                  BF2)

                                                       215/50R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     4 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                            e13*2007/46*1138*..
             DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
             DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 134      Ford Focus              205/50R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      A93a) N215)                       BF2) S01)

                                                     205/55R17
                                                     A01) G01) N215)

                                                     215/45R17
                                                     A93)

                                                     215/50R17

                                                     225/45R17
                                                     A93a)

                                                     225/50R17
                                                     A01) G01) K13) K22)
§ 22 52202




             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DYB                           e13*2007/46*1138*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             136 bis 184     Ford Focus ST          215/45R17                          A02) bis A10)
                                                    A93) N225)                         BF2)

                                                     215/45R17 M+S
                                                     A93)

                                                     215/50R17
                                                     N225)

                                                     215/50R17 M+S

                                                     225/45R17
                                                     A93a) N235)

                                                     225/45R17 M+S
                                                     A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 147     Ford Kuga                215/55R17                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)          N225)                             A93) BF2) E61) S01)

                                                      215/60R17
                                                      N225)

                                                      225/55R17
                                                      N235)

                                                      225/60R17
                                                      N235)

                                                      235/50R17

                                                      235/55R17

                                                      245/50R17
§ 22 52202




                                                      245/55R17

                                                      255/50R17
                                                      A01) K03)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM2                             e13*2001/116*0109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 134      Ford Kuga                215/60R17                         A02) bis A10)
                             (2. Generation)          A93) N225)                        BF2) E62) EF0)

                                                      225/55R17
                                                      A93) N235)

                                                      225/60R17
                                                      N235)

                                                      235/55R17

                                                      245/50R17

                                                      245/55R17
                                                      A01) K77)

                                                      255/50R17
                                                      A01) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                              e13*2001/116*0249*..
             BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford Mondeo               205/50R17                         A02) bis A10)
                             (bis Modelljahr 2014)     A93) N215)                        BF3) E52) E64) S01)

                                                      215/45R17

                                                      215/50R17

                                                      225/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             BA7                             e13*2001/116*0249*..
             BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 177      Ford Mondeo              215/50R17                          A02) bis A10)
§ 22 52202




                             (ab Modelljahr 2015)     A93a) N225)                        BF4) E65)

                                                      215/50R17 M+S
                                                      A93a)

                                                      215/55R17
                                                      N225)

                                                      215/55R17 M+S

                                                      225/50R17
                                                      N235)

                                                      225/50R17 M+S

                                                      235/50R17
                                                      A01) K04) K13) K25)

                                                      245/50R17
                                                      A01) G2B) K04) K13) K25)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             WA6                            e13*2001/116*0185*..
             WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 176      Ford S-Max 1.           215/55R17                          A02) bis A10)
                             Generation; Ford        N225)                              BF5) E69) S01)
                             Galaxy 2. Generation
                                                     225/50R17

                                                      225/55R17
                                                      G8B)

                                                      235/50R17

                                                      245/50R17
                                                      G8B)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             PH2                             e1*2001/116*0206*..
§ 22 52202




             PJ2                             e1*2001/116*0207*..
             PT2                             e1*2007/46*0271*..
             PT2                             L071
             PU2                             e1*2007/46*0272*..
             PU2                             L072
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 85       Ford Transit Connect/    205/45R17                         A02) bis A10)
                             Tourneo Connect          T88)                              BF2) E63) S01)
                             (e1*2007/46*0271* bis
                             NT 03, e1*2007/46*0272* 215/45R17
                             bis NT 03,               T91)
                             e1*2001/116*0206* bis
                             NT 15,
                             e1*2001/116*0207*bis NT
                             15)



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             PJ2                             e1*2001/116*0207*..
             PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
             PU2                             e1*2007/46*0272*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 125      Ford Transit Connect/    205/55R17                         A02) bis A10)
                             Tourneo Connect /-LPG                                      BF3) E63a)
                             ab Modell 2014           215/50R17
                             (e1*2007/46*0272* ab
                             NT4,                     225/45R17
                             e1*2001/116*0207* ab     A93) T94)
                             NT16)
                                                      225/50R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52202




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 140 Nm
§ 22 52202




             BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                    Anzugsmoment: 200 Nm

             E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
                    mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
                    Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                    • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

             E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                    • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
                    • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
                    • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
                    • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15

             E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                   • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
                   • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
                   • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

             E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*25.

             E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0249*26.

             E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e13*2001/116*0185*23.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                  245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§ 22 52202




             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
                       Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                    • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
                       befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
                       warm einzuformen oder auszuschneiden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§ 22 52202




                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 15 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018