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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                15a
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-707
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              X4
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          140 Nm
                             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                          150 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                15a
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LF                             e11*2001/116*0300*..
                             LF                             e11*2007/46*0134*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 118     Land Rover Freelander 2 215/65R17                         A02) bis A10)
                                                                     A93)                              BF1) EF0)

                                                                     215/70R17
                                                                     A93)

                                                                     225/65R17
                                                                     A93)

                                                                     225/70R17
                                                                     A93)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                     235/65R17
                                                                     A93)

                                                                     245/60R17
                                                                     A93)

                                                                     255/55R17
                                                                     A01) K03)

                                                                     255/60R17
                                                                     A01) A93) K03)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LC                             e11*2007/46*1659*..
                             LC                             e5*2007/46*1058*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 183     Land-Rover Discovery    225/65R17                         A02) bis A10)
                                             Sport                   A93) N235)                        BF1) E50) EF0)

                                                                     225/65R17 M+S
                                                                     A93)

                                                                     225/70R17
                                                                     N235)

                                                                     225/70R17 M+S

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)

                                                                     235/65R17

                                                                     245/60R17

                                                                     255/55R17

                                                                     255/60R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                15a
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LV                             e11*2007/46*0223*..
                             LV-A                           e3*2007/46*0221*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 177     Range Rover Evoque,     225/65R17                         A02) bis A10)
                                             Range Rover Evoque      A93)                              BF1) EF0)
                                             Cabrio, Range Rover
                                             Evoque Van              225/70R17
                                                                     A93)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)

                                                                     235/65R17
                                                                     A93)

                                                                     245/60R17
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                                                     A93)

                                                                     255/55R17

                                                                     255/60R17
                                                                     A93a)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LZ                            e5*2007/46*0076*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 177     Range Rover Evoque     225/65R17                          A02) bis A10)
                                                                    A93a)                              BF2) EF0)

                                                                     225/70R17

                                                                     235/60R17

                                                                     235/65R17

                                                                     245/60R17

                                                                     245/65R17

                                                                     255/55R17

                                                                     255/60R17


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                15a
                             Seite :                     4/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 52202, Erweiterung 03




                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                                    Anzugsmoment: 140 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-D0-216
                             Anlage-Nr. :                15a
                             Seite :                     5/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                                    Anzugsmoment: 150 Nm

                             E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind.

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52202, Erweiterung 03




                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 15a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 07.11.2019