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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     1 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                  RC32-707
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                              M45
                             Radgröße:                                                7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                   67,1 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                       690 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
                             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             BL                              e11*2001/116*0262*..
                             BLE                             e13*2007/46*1071*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 136      Mazda 3                  195/45R17                          A02) bis A10)
                                             (Schrägheck, bis         N205) T85)                         BF1) E50)
                                             Modelljahr 2013)
                                                                      205/45R17
                                                                      T88)

                                                                      205/50R17

                                                                      215/45R17

                                                                      225/45R17
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             BL                               e11*2001/116*0262*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             74 bis 121      Mazda 3                   205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (4-/ 5-Türer, ab          A93a)                             BF1) E50a)
                                             Modelljahr 2014)
                                                                       205/55R17

                                                                      215/50R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             CR1                           e13*2001/116*0156*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             81 bis 107      Mazda 5                205/50R17                            A01) bis A10)
                                                                                                         BF2) K44)
                                                                      215/45R17

                                                                      225/45R17
                                                                      K03)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             CW                            e1*2007/46*0433*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 110      Mazda 5                205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                    A01) K63)                            BF1)

                                                                      215/45R17

                                                                      225/45R17
                                                                      A01) K63)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     3 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GH                             e1*2001/116*0448*..
                             GHE                            e13*2007/46*1075*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17                             A01) bis A10)
                                             (Stufenheck, Schrägheck,                                   BF1) E51) K01) K16)
                                             Kombi, Typ GH bis EG- 205/55R17
                                             Gen.-Nr.                 K27) K55)
                                             e1*2001/116*0448*13,
                                             Typ GHE nur bis EG-      215/50R17
                                             Gen.-Nr                  K04) K55)
                                             e13*2007/46*1075*05)
                                                                      225/45R17
                                                                      K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             GH                              e1*2001/116*0448*..
                             GHE                             e13*2007/46*1075*..
                             GJ                              e1*2007/46*1001*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                             (bei Typ GH nur          A93a)                             BF1) E51a) EF0)
                                             Ausführungen ab EG-
                                             Genehmigungs-Nr.         215/60R17 M+S
                                             e1*2001/116*0448*14,     GB7)
                                             bei Typ GHE nur
                                             Ausführungen ab EG-      225/55R17
                                             Genehmigungs-Nr.
                                             e13*2007/46*1075*06)     235/50R17

                                                                      235/55R17
                                                                      GB7)

                                                                      245/50R17
                                                                      A01) K03)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             DJ1                           e1*2007/46*1335*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                           A02) bis A10)
                                                                    A93)                                BF1)

                                                                      215/55R17

                                                                      225/50R17

                                                                      225/55R17

                                                                      235/50R17
                                                                      A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     4 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GH                            e1*2001/116*0448*..
                             GHE                           e13*2007/46*1075*..
                             KE                            e13*2007/46*1247*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 141     Mazda CX-5             225/65R17                         A02) bis A10)
                                                                    A93)                              BF1)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93)

                                                                     235/65R17
                                                                     A93a) G0F)

                                                                     245/60R17
                                                                     A93a)
§ 22 52202, Erweiterung 01




                                                                     255/55R17

                                                                     255/60R17
                                                                     G0F)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             KF                            e13*2007/46*1803*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 143     Mazda CX-5             225/65R17                         A02) bis A10)
                                                                    A93)                              BF1)

                                                                     235/60R17
                                                                     A93a)

                                                                     235/65R17
                                                                     A93a)

                                                                     245/60R17

                                                                     255/55R17

                                                                     255/60R17


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             ER                            e11*2001/116*0308*..
                             ERE                           e13*2007/46*1109*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120 bis 191     Mazda CX-7             235/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                    A93)                              BF2) EF0)

                                                                     245/60R17 M+S

                                                                     255/60R17 M+S
                                                                     A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     5 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LW                             e1*98/14*0118*..
                             LWD                            e1*98/14*0165*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 104      Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Serie 205/65R15)                                         BF2)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             LW                             e1*98/14*0118*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100             Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Serie 215/60R16)                                         BF2)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             NC1                           e11*2001/116*0202*..
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             NC1E                          e1*2001/116*0371*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             93 bis 118      Mazda MX-5             205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                                                       BF2) K01) K04)
                                                                     215/40R17

                                                                     215/45R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             CP                             e1*98/14*0116*..
                             CPD                            e1*98/14*0161*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 96       Mazda Premacy           195/40R17                         A02) bis A10)
                                             (Serie 185/65R14 od.    T81)                              BF2)
                                             195/55R15 od.
                                             195/50R16)              205/40R17
                                                                     A01) K12) T84)

                                                                     215/35R17
                                                                     T83)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             CP                             e1*98/14*0116*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             96              Mazda Premacy           205/45R17                         A01) bis A10)
                                             (Serie 195/60R15)                                         BF2) K32)
                                                                     215/40R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     6 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
                             TA                             G517
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Serie 205/65R15)                                         BF2)
                                                                     215/50R17


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             TA                             e13*98/14*0002*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120             Mazda Xedos 9           215/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Serie 215/55R16)                                         BF2)
                                                                     225/45R17
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     7 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                                    siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

                             E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                                   siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

                             E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                                    • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                                    • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

                             E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                                   Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                                   Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                                   Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     8 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.

                             GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
                                  225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                                    komplett umzulegen.

                             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                                       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
                                       (Restdicke ca. 5 mm)
                                    • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
                                       bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
                                    • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
                                       Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

                             K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
                                    Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
                                    oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
                                    die gebördelte Radhauskante zu klemmen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     9 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707



                             K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                                    Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

                             K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                                       hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                                    • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                                       klemmen,
                                    • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
                                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                                       auszuschneiden (siehe Skizze)
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                18b
                             Seite :                     10 / 10
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Die Anlage 18b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 12.10.2018
§ 22 52202, Erweiterung 01