Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        RC32-707
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    M45
Radausführungskennz.:                                         M45, Lk114,3
Radgröße:                                                       7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         67,10 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                             690 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    110 Nm
BF2       1+2     Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    120 Nm
BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP-580D6F 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                           e11*2001/116*0262*..
BLE                          e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136    Mazda 3                195/45R17                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, bis       N205) T85)                            BF1) E50)
              Modelljahr 2013)
                                     205/45R17
                                     T88)

                                       205/50R17

                                       215/45R17

                                       225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121    Mazda 3                  205/50R17                           A02) bis A10)
              (4-/ 5-Türer, ab         A93a)                               BF1) E50a)
              Modelljahr 2014)
                                       205/55R17

                                       215/50R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                          e13*2007/46*1972*..
BPE                         e13*2007/46*2249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137    Mazda 3               205/50R17                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  BF2) EF0)

                                       205/55R17

                                       215/50R17

                                       225/45R17
                                       A93a)

                                       225/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      3 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                         e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107    Mazda 5               205/50R17                              A01) bis A10)
                                                                           BF3) K44)
                                     215/45R17

                                     225/45R17
                                     K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                          e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Mazda 5               205/50R17                              A02) bis A10)
                                    A01) K63)                              BF1)

                                     215/45R17

                                     225/45R17
                                     A01) K63)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136    Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17                               A01) bis A10)
              (Stufenheck,                                                 BF1) E51) K01) K16)
              Schrägheck, Kombi, Typ 205/55R17
              GH bis EG-Gen.-Nr.     K27) K55)
              e1*2001/116*0448*13,
              Typ GHE nur bis EG-    215/50R17
              Gen.-Nr                K04) K55)
              e13*2007/46*1075*05)
                                     225/45R17
                                     K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      4 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                           e1*2001/116*0448*..
GHE                          e13*2007/46*1075*..
GJ                           e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141    Mazda 6                215/55R17 M+S                         A02) bis A10)
              (bei Typ GH nur        A93a)                                 BF1) E51a) EF0)
              Ausführungen ab EG-
              Genehmigungs-Nr.       215/60R17 M+S
              e1*2001/116*0448*14, GB7)
              bei Typ GHE nur
              Ausführungen ab EG- 225/55R17
              Genehmigungs-Nr.
              e13*2007/46*1075*06) 235/50R17

                                     235/55R17
                                     GB7)

                                     245/50R17
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                         e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115    Mazda CX-3            215/50R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                     215/55R17

                                     225/50R17

                                     225/55R17

                                     235/50R17
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      5 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
KE                          e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141   Mazda CX-5            225/65R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                     235/60R17
                                     A93)

                                     235/65R17
                                     A93a) G0F)

                                     245/60R17
                                     A93a)

                                     255/55R17

                                     255/60R17
                                     G0F)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                          e13*2007/46*1803*..
KFE                         e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143   Mazda CX-5            225/65R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   B34) BF1) EF0)

                                     235/60R17
                                     A93a)

                                     235/65R17
                                     A93a) G0F)

                                     245/60R17

                                     255/55R17

                                     255/60R17
                                     G0F)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                          e11*2001/116*0308*..
ERE                         e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191   Mazda CX-7            235/65R17 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF3) EF0)

                                     245/60R17 M+S

                                     255/60R17 M+S
                                     A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                          e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143    Mazda CX-30           215/60R17                              A02) bis A10)
              (2WD)                 A93a)                                  BF2) EF0)

                                     225/55R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                          e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132    Mazda CX-30           215/60R17                              A02) bis A10)
              (4WD)                 A93a)                                  BF2)

                                     225/55R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                          e1*98/14*0118*..
LWD                         e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104    Mazda MPV              215/50R17                             A02) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                            BF3)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                          e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100           Mazda MPV              215/50R17                             A02) bis A10)
              (Serie 215/60R16)                                            BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                         e11*2001/116*0202*..
NC1E                        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118    Mazda MX-5            205/45R17                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04)
                                     215/40R17

                                     215/45R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                          e1*98/14*0116*..
CPD                         e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96     Mazda Premacy          195/40R17                             A02) bis A10)
              (Serie 185/65R14 od.   T81)                                  BF3)
              195/55R15 od.
              195/50R16)             205/40R17
                                     A01) K12) T84)

                                     215/35R17
                                     T83)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                          e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96            Mazda Premacy          205/45R17                             A01) bis A10)
              (Serie 195/60R15)                                            BF3) K32)
                                     215/40R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                          G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155   Mazda Xedos 9         205/50R17                              A02) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                            BF3)
                                    215/50R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Mazda Xedos 9         215/50R17                              A02) bis A10)
              (Serie 215/55R16)                                            BF3)
                                    225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B34)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüfteter Bremsscheibe Ø320x28 mm.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707



BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP-580D6F
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GB7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16, 225/45R19
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
          (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis
          zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten
       im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis oberhalb Radmitte komplett
       umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
       klemmen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000959-G0-216
Anlage-Nr. :                 18b
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                   RC32-707


K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren
          Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
          auszuschneiden (siehe Skizze)




N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 18b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2021