Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-707
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             BM1
             Radgröße:                                                7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        47 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,7 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                         740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                  2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2AT                            e1*2007/46*1675*..
             F2GT                            e1*2007/46*1677*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 170      BMW 2er Active           195/55R17 M+S                           A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer    A93a) T92) W205)                        BF1) EF0) K04)
                             xDrive, Gran Tourer,
                             Gran Tourer xDrive       205/50R17
                                                      A93) A93b)

                                                      205/55R17

                                                      215/50R17
                                                      A93a) K03)

                                                      215/55R17
                                                      G01) K03) K13)

                                                      225/45R17
§ 22 52202




                                                      A93) A93b) G01)

                                                      225/50R17
                                                      K01)

                                                      235/50R17
                                                      G01) K01) K13) K25)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      205/50R17          225/45R17            A01) bis A10)
                                                      A93) A93b)         K04)                 BF1) EF0) V00)
                                                      205/55R17          225/50R17            A01) bis A10)
                                                                         K04)                 BF1) EF0) V00)
                                                      215/55R17          235/50R17            A01) bis A10)
                                                      K03) K13)          K04)                 BF1) EF0) G01) V00)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F1X                           e1*2007/46*1676*..
             UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                             A02) bis A10)
                             xDrive                 A93)                                      BF1) EF0)

                                                      205/60R17 M+S
                                                      A93)

                                                      215/55R17 M+S
                                                      A93a)

                                                      215/60R17 M+S
                                                      A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2X                           e1*2007/46*1824*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 170     BMW X2                 205/60R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                        A93a) BF1) EF0)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMCA                            e1*2007/46*1679*..
             FML2                            e1*2007/46*1678*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                         A01) bis A10)
                             (Limousine 2-türig,      N205)                             BF1) K04)
                             Cabrio)
                                                      205/40R17
                                                      G01) T84)

                                                      205/45R17
§ 22 52202




                                                      215/40R17
                                                      K01)

                                                      215/45R17
                                                      K01) K87)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FML4                            e1*2007/46*1680*..
             UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 155      BMW Mini                 195/45R17                         A01) bis A10)
                             (Limousine 4-türig)      N205)                             BF1) K04)

                                                      195/45R17 M+S
                                                      W205)

                                                      205/40R17
                                                      G01) T84)

                                                      205/45R17

                                                      215/40R17
                                                      K01)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMK                              e1*2007/46*1683*..
             UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 155      BMW Mini Clubman          195/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Frontantrieb u. Allrad)  A93a)                             BF1) EF0)

                                                      195/55R17 M+S

                                                      205/50R17
                                                      A01) K04) N215)

                                                      205/50R17 M+S
                                                      A01) K04)

                                                      215/45R17
                                                      A01) K04) N225)

                                                      215/50R17
                                                      A01) K01) K04) K88) N225)
§ 22 52202




                                                      225/45R17
                                                      A01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             FMX                           e1*2007/46*1682*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17                            A01) bis A10)
                                                    A93a) N215)                       BF1) EF0) K04)

                                                     205/55R17 M+S
                                                     A93a)

                                                     205/60R17
                                                     A93a) N215)

                                                     205/60R17 M+S
                                                     A93a)

                                                     215/55R17
                                                     A93a) N225)

                                                     215/55R17 M+S
                                                     A93a)
§ 22 52202




                                                     215/60R17
                                                     GEB) N225)

                                                     215/60R17 M+S
                                                     GEB)

                                                     225/50R17

                                                     225/55R17

                                                     235/50R17

                                                     235/55R17
                                                     GEB)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 52202




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             GEB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                  225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
§ 22 52202




                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                       Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                    • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                    • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                       Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

             K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
                       Radmitte um 5 mm zu kürzen.
                    • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
                       durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                20
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
§ 22 52202




                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 20 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018