Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                            RC32-707
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                 Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                         V7
             Radgröße:                                                           7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                   49 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm
             Lochzahl:                                                               5
             Mittenlochdurchmesser:                                              57,1 mm
             Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
§ 22 52202




             Zentrierring:                                                      ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                    740 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                             2500 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       SKODA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                             Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                               moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                     120 Nm
                         Schaftlänge 27 mm

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 118      Skoda Octavia             205/50R17                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                             BF1) E45)
                             Allrad; Ausführungen      215/45R17
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 15Zoll)   225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                               e11*2001/116*0230*..
             1Z                               e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             125 bis 147     Skoda Octavia             205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF1) E45)
                             Allrad; Ausführungen      215/45R17 M+S
                             mit kleinsten
                             Serienreifen in 16Zoll    225/45R17
                             oder 17Zoll)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             1Z                             e11*2001/116*0230*..
             1Z                             e11*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             103 bis 118     Skoda Octavia Scout     205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      205/55R17 M+S
§ 22 52202




                                                      215/50R17 M+S

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) K44)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia           205/45R17                           A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93)                                  BF1) E57) E61)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-          205/50R17
                             Hinterachse)
                                                     215/45R17
                                                     A93a)

                                                      225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Skoda Octavia             195/50R17                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93) N205)                        BF1) E57) E61a)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          195/50R17 M+S
                             Verbundlenker-            A93) W205)
                             Hinterachse)
                                                       205/45R17
                                                       A93)

                                                      205/50R17

                                                      215/45R17
                                                      A93a)

                                                      225/45R17
§ 22 52202




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             5E                             e11*2007/46*0244*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 169      Skoda Octavia           205/45R17                           A02) bis A10)
                             (Limousine und Kombi, A93) N215) T88)                       BF1) E58) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenkerhinterachse ) 205/50R17
                                                     N215)

                                                      215/45R17
                                                      A93a) N225)

                                                      225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                               e11*2007/46*0243*..
             5E                               e11*2007/46*0244*..
             5E                               e8*2007/46*0318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 180      Skoda Octavia             205/45R17                         A02) bis A10)
                             (Facelift ab 2017,        A93) N215) T88)                   BF1) E58) E61a)
                             Limousine und Kombi,
                             Ausführungen mit          205/45R17 M+S
                             Mehrlenkerhinterachse) A93) T88)

                                                      205/50R17
                                                      N215)

                                                      205/50R17 M+S

                                                      215/45R17
                                                      A93a) N225)

                                                      215/45R17 M+S
                                                      A93a)
§ 22 52202




                                                      225/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5E                             e11*2007/46*0243*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 135      Skoda Octavia Scout     205/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                         BF1) E61)
                                                      205/55R17 M+S

                                                      215/45R17 M+S
                                                      A93)

                                                      215/50R17 M+S

                                                      225/45R17


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             3T                              e11*2001/116*0326*..
             3T                              e11*2007/46*0014*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 191      Skoda Superb 2           205/50R17                          A02) bis A10)
                             (3T; Limousine, Kombi; N215)                                BF1) E60)
                             bis Modelljahr 2014)
                                                      205/50R17 M+S

                                                      225/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             5L                            e11*2007/46*0010*..
             5L                            e11*2007/46*0034*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 125      Skoda Yeti             205/50R17                         A02) bis A10)
                                                    A93) N215)                        BF1)

                                                     205/50R17 M+S
                                                     A93)

                                                     205/55R17
                                                     G0U) N215)

                                                     205/55R17 M+S
                                                     G0U)

                                                     215/50R17
                                                     A93) G0U)

                                                     215/55R17
                                                     A01) G7K) K48)
§ 22 52202




                                                     225/45R17
                                                     A93)

                                                     225/50R17
                                                     G0U)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.
§ 22 52202




             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

             E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

             E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

             E60)   bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig
                    bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014)

             E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                    • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                   • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                   • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                   • e8*2007/46*0318*

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.
§ 22 52202




             K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
                    Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
                    drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

             K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                    warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000959-A0-216
             Anlage-Nr. :                23b
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-707


             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 23b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 24.08.2018
§ 22 52202