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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-B0-216                                         Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            25b
                            Seite :                 1/3
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             RC32-707
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                         M45
                            Radgröße:                                            7Jx17H2
                            Rad-Einpresstiefe:                                    50 mm
R124 E1*124R00/01*1470*01




                            Lochkreisdurchmesser:                               114,3 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              67,10 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                     690 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2500 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Anzugsmoment
                            GH, GHE, GJ, KE, KF           Serien-Radmutter, Kegel 60°,            110 Nm
                                                          Gewinde M12x1,5
                            ER, ERE                       mitzuliefernde Radmutter, Kegel 60°,    110 Nm
                                                          Gewinde M12x1,5
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-B0-216                                                 Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            25b
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                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            GH                             e1*2001/116*0448*..
                            GHE                            e13*2007/46*1075*..
                            KE                             e13*2007/46*1247*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            110 bis 141     Mazda CX-5              225/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)



                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            ER                             e11*2001/116*0308*..
                            ERE                            e13*2007/46*1109*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
R124 E1*124R00/01*1470*01




                            120 bis 191     Mazda CX-7              235/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)



                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            GH                             e1*2001/116*0448*..
                            GJ                             e1*2007/46*1001*..
                            GHE                            e13*2007/46*1075*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            88 bis 141      Mazda 6                 225/55R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI, LIM.                                              E51a)
                                            STUFENHECK 4T.)



                            Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                            KF                             e13*2007/46*1803*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            110 bis 143     Mazda CX-5              225/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI)




                            Auflagen und Hinweise

                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
                                 der dort genannten Serienreifengröße.
                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     001470
                            Gutachten Nr. :         CE-000187-B0-216                                                Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            25b
                            Seite :                 3/3
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-707


                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die oben genannten Befestigungsteile verwendet
                                 werden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                                 Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
R124 E1*124R00/01*1470*01




                                 Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                                 Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;


                            Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                            für die Räder des Typs RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 12.10.2018