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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                28
                             Seite :                     1/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                          RC32-707
                             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                               Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                       H31
                             Radgröße:                                                         7Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                 55 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
                             Lochzahl:                                                             5
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                            56,1 mm
                             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                    ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                               620 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:       SUBARU

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                             moment
                             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                          110 Nm

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             G5                             e13*2007/46*1648*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             84 bis 115      Subaru Impreza          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                     A93a)                                BF1) EF0)

                                                                     215/45R17
                                                                     A93)

                                                                     225/45R17
                                                                     A93a)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                28
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             G5                            e13*2007/46*1648*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             84 bis 115      Subaru XV              225/60R17                           A02) bis A10)
                                                                    A93)                                BF1)

                                                                      235/55R17

                                                                      245/55R17

                                                                      255/55R17


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
                             BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§ 22 52202, Erweiterung 01




                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             180             Subaru Legacy            205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit        N215)                             BF1) E41)
                                             Serienreifen 215/45R18
                                             ww. 215/50R17 jedoch     205/50R17 M+S
                                             nicht Ausführung         W215)
                                             Outback)
                                                                      215/45R17

                                                                      215/50R17

                                                                      225/45R17


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
                             BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
                             BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
                             BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             101 bis 127     Subaru Legacy            205/45R17                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen ohne       A93) T88)                         BF1) E42)
                                             Serienreifen 215/45R18
                                             od. 215/50R17 und        205/50R17
                                             nicht Ausführung
                                             Outback)                 205/55R17

                                                                      215/45R17

                                                                      215/50R17

                                                                      225/45R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                28
                             Seite :                     3/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
                             BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
                             BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 123     Subaru Legacy             205/50R17                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit         A93)                              BF1) EF0)
                                             kleinsten Serienreifen in
                                             16Zoll oder 17Zoll)       205/55R17
                                                                       A93)

                                                                      215/45R17
                                                                      A93)

                                                                      215/50R17
                                                                      A93)
§ 22 52202, Erweiterung 01




                                                                      225/45R17
                                                                      A93)

                                                                      225/50R17
                                                                      A93a)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                28
                             Seite :                     4/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§ 22 52202, Erweiterung 01




                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                                    Anzugsmoment: 110 Nm

                             E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                                    serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                                    zugelassen sind.

                             E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
                                    215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                                    Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52202 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000959-B0-216
                             Anlage-Nr. :                28
                             Seite :                     5/5
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-707


                             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 28 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ RC32-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 12.10.2018
§ 22 52202, Erweiterung 01