Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001040-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-708
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-708
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: O5
Radgröße: 7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 105 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 56,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
§ 22 52897
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 680 kg
Reifenabrollumfang: 2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm
BF2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1G0F e13*2007/46*1777*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Opel Ampera-e 215/40R18 A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
G8T)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001040-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-708
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J e1*2007/46*0141*..
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*..
P-J/V e4*2007/46*0309*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 103 Opel Astra, Astra Sports 205/45R18 A02) bis A10)
Tourer GBK) N215) A93) BF1)
(Limousine, Kombi)
215/45R18
GBH)
225/45R18
GBL)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B-K e4*2007/46*0996*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52897
66 bis 147 Opel Astra, Astra Sports 205/40R18 A02) bis A10)
Tourer A93a) BF2) E65)
(Limousine, Kombi)
205/45R18
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A e4*2007/46*0537*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 112 Opel Mokka, Mokka X 205/55R18 A02) bis A10)
N215) BF1)
215/50R18
215/55R18
225/50R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001040-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-708
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
§ 22 52897
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001040-A0-216
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/4
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-708
E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegepaket (Serienreifen 215/55R16 bzw.
215/50R17).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GBH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
§ 22 52897
215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019