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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                         RC32-708
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      V7
             Radgröße:                                                        7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
             Lochzahl:                                                            5
             Mittenlochdurchmesser:                                           57,1 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                                   ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                              800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      SEAT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                            moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                  140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                    120 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             7N                            e1*2007/46*0402*..
             7N                            e1*2007/46*0435*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 162      Seat Alhambra          215/45R18                            A02) bis A10)
                                                    T93)                                 A93) BF1)

                                                     225/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             5P                               e9*2001/116*0050*..
             5PN                              e9*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/40R18                         A02) bis A10)
                             Toledo                    N215) T86)                        BF2)
                             (außer Freetrack)
                                                       205/45R18
                                                       G7X) N215) T86)

                                                      215/40R18
                                                      A01) K03) N225) T89)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             5FP                             e9*2007/46*6394*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Seat Ateca               215/45R18                          A02) bis A10)
§ 22 52897




                             (Ausführung mit          A93)                               BF1)
                             serienmäßiger
                             Verbreiterung)           215/50R18
                                                      A93a)

                                                      225/45R18
                                                      A93)

                                                      225/50R18
                                                      GDN)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5FP                            e9*2007/46*6394*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             221             Seat Cupra Ateca        225/45R18                           A02) bis A10)
                                                     A93)                                BF1) EB1) EF0)

                                                      225/50R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             5FP                            e9*2007/46*6394*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 110      Seat Ateca              215/45R18                             A02) bis A10)
                             (Ausführung ohne        A93)                                  BF1)
                             serienmäßiger
                             Verbreiterung)          215/50R18
                                                     A93a)

                                                       225/45R18
                                                       A93)

                                                       225/50R18
                                                       A01) G01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             3R                              e9*2001/116*0072*..
             3RN                             e9*2007/46*0011*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§ 22 52897




             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       205/45R18                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi, mit G8V) T86)                              BF2)
                             kleinster
                             Serienbereifung 195/..   215/40R18
                             oder 205/..)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             1P                               e9*2001/116*0052*..
             1PN                              e9*2007/46*0013*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 155      Seat Leon                 205/40R18                           A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit         A93) T86)                           BF2) K03)
                             kleinster
                             Sommerbereifung           205/45R18
                             195/.. oder 205/..)       G2P) T86)

                                                       215/40R18


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             5F                                 e9*2007/46*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 110      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                BF2) E61)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-              205/45R18
                             Hinterachse)                G0S)

                                                       215/40R18
                                                       A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             5F                                 e9*2007/46*0094*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 221      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                             (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N215) T86)                     BF2) E62) EF0)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                                         GCP) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93a) N225)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             KN                            e9*2007/46*6666*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 140     Seat Tarraco           215/55R18                              A02) bis A10)
                                                    A93)                                   BF1)
§ 22 52897




                                                       215/60R18
                                                       A93)

                                                       225/55R18
                                                       A93)

                                                       225/60R18
                                                       A93a)

                                                       235/50R18
                                                       A93)

                                                       235/55R18
                                                       A93)

                                                       245/50R18
                                                       A93)

                                                       245/55R18

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
§ 22 52897




             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

             E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
§ 22 52897




                  205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GDN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                  225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                7a
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52897




             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 7a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019