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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-708
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              V7
             Radgröße:                                                7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   57,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             8P                                e1*2001/116*0217*..
             8P                                e1*2001/116*0241*..
             8P                                e1*2001/116*0456*..
             8PB                               e13*2007/46*1082*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                          A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio,   A93) T86)                          BF1)
                             außer S3, RS3)
                                                        205/45R18
                                                        G0S) T86)

                                                       215/40R18


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                         A02) bis A10)
§ 22 52897




                             (3-türig, 5-türig)          A93) N215) T86)                   BF1) EF0)

                                                       205/45R18
                                                       GB1) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       N225)


             Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                                 e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                             S3, S3 Sportback            A93) T86)                         BF1)
                             (3-türig, 5-türig)
                                                         205/45R18 M+S
                                                         T86)

                                                       215/40R18 M+S


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                              A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93) T86)                           BF1) E75) EF0)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.       205/45R18
                             18 Zoll Räder verbaut     T86)
                             oder eingetragen haben)
                                                       215/40R18

                                                       215/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/40R18                            A02) bis A10)
                             Cabrio                    A93) T86)                         BF1) E76)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die            205/45R18
                             serienmäßig 19 Zoll       T86)
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)        215/40R18

                                                      215/45R18


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                 A93) T86)                         BF1)
§ 22 52897




                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max.       205/45R18 M+S
                             18 Zoll Räder verbaut     T86)
                             oder eingetragen haben)
                                                       215/40R18 M+S


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             8V                               e1*2007/46*0607*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                 A93) T86)                         BF1)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die            205/45R18 M+S
                             serienmäßig 19 Zoll       T86)
                             Räder verbaut und/oder
                             eingetragen haben)        215/40R18 M+S

                                                      215/45R18 M+S


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                  205/45R18                          A02) bis A10)
                             (ohne                    A93) T86)                          BF2)
                             Serienverbreiterung)
                                                      215/45R18
                                                      A93)

                                                      215/50R18
                                                      A93a)

                                                      225/45R18
                                                      A93)
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             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                              e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 140      Audi Q2                   205/45R18                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung) A93) T86)                         BF2)

                                                      215/45R18
                                                      A93)

                                                      215/50R18
                                                      A93a)

                                                      225/45R18
                                                      A93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             GA                            e1*2007/46*1552*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§ 22 52897




             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             221             Audi SQ2               215/45R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                    A93)                                 BF2)

                                                      215/50R18 M+S
                                                      A93a)

                                                      225/45R18 M+S
                                                      A93)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             8J                              e1*2001/116*0375*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; Baureihe                                    A93) BF1) E77) EB1)
                             8J; bis EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*16;
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Sommer-
                             Reifen 245/..)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                             e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 169     Audi TT                   225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a)
                             Baureihe 8S; Serie bis 19
                             Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8J                              e1*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             132 bis 180     Audi TT                  225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster;                                          A93a) BF1) E77a) E85)
                             Baureihe 8S; Serie
                             auch 20Zoll; ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
§ 22 52897




                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm
§ 22 52897




             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind.

             E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                    (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                    • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

             E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                   • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

             E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                    255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                11
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                  225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§ 22 52897




                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 11 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019