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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-708
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              M45
Radgröße:                                                7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   67,1 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   120 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                              e11*2001/116*0262*..
BLE                             e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                  205/40R18                          A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis         T86)                               BF1) E50)
                Modelljahr 2013)
                                         205/45R18
                                         T86)

                                         215/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                   205/45R18                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab          A93a)                             BF1) E50a)
                Modelljahr 2014)
                                          215/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda 3                205/45R18                            A02) bis A10)
                                       A93a) T86)                           BF2)

                                         215/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                              A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, T86)                               BF3) E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                 215/45R18
                e1*2001/116*0448*13,     A01) K03) K16) K55)
                Typ GHE nur bis EG-
                Gen.-Nr                  225/45R18
                e13*2007/46*1075*05)     A01) K01) K04) K16) K27) K55)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/50R18                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                             BF3) E51a) EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/50R18 M+S
                e1*2001/116*0448*14,     A93a)
                bei Typ GHE nur
                Ausführungen ab EG-      225/50R18
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)     225/50R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1)

                                         215/50R18

                                         225/45R18
                                         A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1)

                                         235/55R18
                                         A93)

                                         245/55R18

                                         255/50R18
                                         A93a)

                                         255/55R18
                                         G0F)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5             225/55R18                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        225/60R18
                                        A93)

                                        235/55R18
                                        A93a)

                                        245/50R18

                                        245/55R18

                                        255/50R18

                                        255/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7             235/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1) EF0)

                                        245/55R18 M+S

                                        255/55R18 M+S
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30            215/50R18                         A02) bis A10)
                (2WD)                  A93)                              BF2)

                                        215/55R18

                                        225/50R18

                                        235/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda CX-30            215/55R18                          A02) bis A10)
                (4WD)                                                     BF2)
                                       225/50R18

                                        235/50R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
LWD                            e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV               215/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF3) T93)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                           e11*2001/116*0202*..
NC1E                          e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5             205/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04)
                                        215/35R18

                                        215/40R18
                                        K42)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           215/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF3)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           215/40R18                         A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)                                         BF3)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708



BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001040-B0-216
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-708


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
          Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 13b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2020