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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                14a
             Seite :                     1/3
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                         RC32-708
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      V6
             Radgröße:                                                        7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                47 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
             Lochzahl:                                                            5
             Mittenlochdurchmesser:                                           57,1 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                                   ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                              680 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      VW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                            moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                  140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             AW                            e1*2007/46*1783*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             48 bis 110      VW Polo                205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                     215/35R18

                                                     215/40R18
                                                     GF5)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                14a
             Seite :                     2/3
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52897




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                14a
             Seite :                     3/3
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             GF5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R16,
                  215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             Die Anlage 14a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019
§ 22 52897