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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           RC32-708
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       M45
             Radgröße:                                                          7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 48,5 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
             Lochzahl:                                                              5
             Mittenlochdurchmesser:                                             67,1 mm
             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                                     ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                                800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            110 Nm
             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            125 Nm

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FD                              e11*2001/116*0313*..
             FDH                             e11*2001/116*0343*..
             FDH                             e11*2007/46*0225*..
             FDHG                            e11*2001/116*0361*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       205/40R18                            A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)       T86)                                 BF1)

                                                      215/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GDH                             e11*2007/46*0337*..
             GDH                             e11*2007/46*0338*..
             GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        205/40R18                         A02) bis A10)
                             (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93a)                             BF1)

                                                      205/45R18
                                                      A01) G05) K25) K58)

                                                      215/40R18


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             PDE                             e11*2007/46*3807*..
             PDE                             e5*2007/46*1075*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52897




             70 bis 103      Hyundai i30              205/40R18                          A02) bis A10)
                             (5-Türer, Kombi,         A93)                               BF2) E54)
                             Fastback)
                                                      205/45R18
                                                      G2P)

                                                      215/40R18
                                                      A93a)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             JC                            e4*2007/46*0207*..
             JC                            e4*2007/46*0223*..
             JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             57 bis 94       Hyundai IX20           205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                      205/45R18

                                                      215/40R18


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             AE                             e4*2007/46*1157*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77              Hyundai Ioniq           205/40R18                           A02) bis A10)
                             (Nur Fahrzeuge mit      N215)                               BF1)
                             Hybridantrieb)
                                                     215/40R18
                                                     N225)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             AE                              e4*2007/46*1157*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             25              Hyundai Ioniq Elektro    215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             OS                             e4*2007/46*1259*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 130      Hyundai Kona            205/45R18                          A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93)                               BF1)

                                                      205/50R18
                                                      A93a) G7U)

                                                      215/45R18
                                                      A93)

                                                      215/50R18
§ 22 52897




                                                      G7U)

                                                      225/45R18
                                                      A93)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             OS                              e4*2007/46*1259*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 130     Hyundai Kona             215/45R18                         A02) bis A10)
                             (Allradantrieb)          A93)                              BF1)

                                                      215/50R18

                                                      225/45R18
                                                      A93)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             DM                             e11*2007/46*0633*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 147     Hyundai Santa Fe, Grand 235/60R18                          A02) bis A10)
                             Santa Fe                A94)                               BF1) EF0)

                                                      245/55R18
                                                      A94)

                                                      255/55R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TM                             e4*2007/46*1318*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/60R18                         A02) bis A10)
                                                     A93a)                             BF2)

                                                     245/55R18
                                                     A93)

                                                     255/55R18


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TL                             e11*2007/46*2711*..
             TL                             e5*2007/46*1084*..
             TLE                            e11*2007/46*2724*..
             TLE                            e5*2007/46*1076*..
             TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52897




             85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                         A02) bis A10)
                                                     A93a) N225)                       BF1)

                                                     215/55R18 M+S
                                                     A93a)

                                                     215/60R18
                                                     G2E) N225)

                                                     215/60R18 M+S
                                                     G2E)

                                                     225/50R18
                                                     A93a)

                                                     225/55R18

                                                     235/50R18
                                                     A01) K03) K04)

                                                     245/50R18
                                                     A01) K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             FS                             e11*2007/46*0194*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             97 bis 137      Hyundai Veloster        215/35R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1) EF0)
                                                     215/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52897




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 125 Nm

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
§ 22 52897




                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

             G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                  235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52897




             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                    • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                      Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                    • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 15 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019