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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     1/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                           RC32-708
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       M45
             Radgröße:                                                          7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 48,5 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
             Lochzahl:                                                              5
             Mittenlochdurchmesser:                                             67,1 mm
             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                                     ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                                800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       MAZDA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            110 Nm
             BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                   110 Nm

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             BL                              e11*2001/116*0262*..
             BLE                             e13*2007/46*1071*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 136      Mazda 3                  205/40R18                            A02) bis A10)
                             (Schrägheck, bis         T86)                                 BF1) E50)
                             Modelljahr 2013)
                                                      215/40R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     2/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             BL                               e11*2001/116*0262*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 121      Mazda 3                   205/45R18                         A02) bis A10)
                             (4-/ 5-Türer, ab          A93)                              BF1) E50a)
                             Modelljahr 2014)
                                                       215/45R18


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                             e1*2001/116*0448*..
             GHE                            e13*2007/46*1075*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                              A02) bis A10)
                             (Stufenheck, Schrägheck, T86)                               BF2) E51)
                             Kombi, Typ GH bis EG-
                             Gen.-Nr.                 215/45R18
                             e1*2001/116*0448*13,
                             Typ GHE nur bis EG-      225/45R18
§ 22 52897




                             Gen.-Nr                  A01) K03) K27) K55)
                             e13*2007/46*1075*05)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                              e1*2001/116*0448*..
             GHE                             e13*2007/46*1075*..
             GJ                              e1*2007/46*1001*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 141      Mazda 6                  215/50R18 M+S                      A02) bis A10)
                             (bei Typ GH nur          A93a)                              BF2) E51a) EF0)
                             Ausführungen ab EG-
                             Genehmigungs-Nr.         225/50R18
                             e1*2001/116*0448*14,
                             bei Typ GHE nur
                             Ausführungen ab EG-
                             Genehmigungs-Nr.
                             e13*2007/46*1075*06)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DJ1                           e1*2007/46*1335*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                            A02) bis A10)
                                                    A93)                                 BF1)

                                                      215/50R18

                                                      225/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     3/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                            e1*2001/116*0448*..
             GHE                           e13*2007/46*1075*..
             KE                            e13*2007/46*1247*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                          A02) bis A10)
                                                    A93a)                              BF1)

                                                     235/55R18
                                                     A93a)

                                                     245/55R18

                                                     255/50R18


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             KF                            e13*2007/46*1803*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52897




             110 bis 143     Mazda CX-5             225/55R18                          A02) bis A10)
                                                    A93a)                              BF1)

                                                     225/60R18
                                                     A93a)

                                                     235/55R18

                                                     245/50R18

                                                     245/55R18

                                                     255/50R18

                                                     255/55R18


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             ER                            e11*2001/116*0308*..
             ERE                           e13*2007/46*1109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 191     Mazda CX-7             235/60R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                    A93)                               BF1) EF0)

                                                     245/55R18 M+S


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LW                             e1*98/14*0118*..
             LWD                            e1*98/14*0165*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 104      Mazda MPV               215/45R18                         A02) bis A10)
                             (Serie 205/65R15)                                         BF2) T93)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     4/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NC1                           e11*2001/116*0202*..
             NC1E                          e1*2001/116*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             93 bis 118      Mazda MX-5             205/40R18                          A01) bis A10)
                                                    K03)                               BF1)

                                                     215/35R18
                                                     K01) K04)

                                                     215/40R18
                                                     K01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
             TA                             G517
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             105 bis 155     Mazda Xedos 9           215/45R18                         A02) bis A10)
§ 22 52897




                             (Serie 205/65R15)                                         BF2)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TA                             e13*98/14*0002*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120             Mazda Xedos 9           215/40R18                         A02) bis A10)
                             (Serie 215/55R16)                                         BF2)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     5/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§ 22 52897




                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                    siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

             E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                   siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

             E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                    • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                    • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     6/6
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                   Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                   Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                   Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
§ 22 52897




                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                    Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 15b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019