Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001681 Gutachten Nr. : CE-000229-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 21 Seite : 1/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-708 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-708 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: H31 Radgröße: 7Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm R124 E1*124R00/01*1681*00 Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 56,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 680 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment BL/BP, BL/BPS, G5 Serien-Radmutter, Kegelbund 60°, laut Bedienungs- Gewinde M12x1,25 anleitung Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001681 Gutachten Nr. : CE-000229-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 21 Seite : 2/2 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-708 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL/BP e1*2001/116*0228*.. BL/BPS e1*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 Subaru Legacy 215/45R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI, LIM. STUFENHECK 4T.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5 e13*2007/46*1648*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Subaru XV 225/55R18 A03)A05)A06)A10) R124 E1*124R00/01*1681*00 (KOMBI) A93) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019