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							                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001669
                            Gutachten Nr. :         CE-000221-A0-216                                         Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            2
                            Seite :                 1/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-757


                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Raddaten

                            Radtyp:                                             RC32-757
                            Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                            Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
                            Montageposition:                             Vorder-und Hinterachse
                            Radausführung:                                          O2
                            Radgröße:                                           7½Jx17H2
                            Rad-Einpresstiefe:                                    29 mm
R124 E1*124R00/01*1669*00




                            Lochkreisdurchmesser:                                110 mm
                            Lochzahl:                                                5
                            Mittenlochdurchmesser:                              65,10 mm
                            Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
                            Zentrierring:                                       ohne Ring
                            geprüfte Radlast:                                     760 kg
                            bei Reifenabrollumfang:                              2270 mm

                            Allgemeine Anforderungen
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                            nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                            Verwendungsbereich
                            Fahrzeughersteller oder Marke : ALFA-ROMEO

                            Radbefestigung
                            Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
                            949                           Radschraube, Kegelbund 60°,        laut Bedienungs-
                                                          Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm anleitung
                            Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
                            nach ECE-Regelung 124
                            ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001669
                            Gutachten Nr. :         CE-000221-A0-216                                                   Mo b i l i t ä t
                            Anlage-Nr. :            2
                            Seite :                 2/2
                            Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                            Typ :                   RC32-757


                            Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                            949                              e3*2007/46*0435*..
                            Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
                            (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                            110 bis 206     Alfa Romeo Stelvio        225/65R17                         A03)A05)A06)A10)
                                            (KOMBI, MULTI-                                              A94a)S03)
                                            PURPOSE-VEHICLE)




                            Auflagen und Hinweise
                            A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
                                 Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
                                 der dort genannten Serienreifengröße.
R124 E1*124R00/01*1669*00




                                 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                 verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
                                 Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
                                 Auflage im Gutachten erlaubt.

                            A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                                 mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                                 müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                                 und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

                            A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                                 Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                                 angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                                 verwenden.

                            A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                                 nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                 Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                            A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                                 nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                 Fahrzeugherstellers).

                            S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
                                 zu entfernen.


                            Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                            die Räder Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

                            Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019