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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     1 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-757
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              D7
             Radgröße:                                               7½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        29 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52869




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                         Schaftlänge 27,5 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                         Schaftlänge 30 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     2 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     205/55R17                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,           N215)                             BF1) E79) EF0)
                             Limousine, Kombi,
                             außer S4)               205/55R17 M+S
                                                     W215)

                                                     215/50R17
                                                     A01) K03) K04) N225)

                                                     215/50R17 M+S
                                                     A01) K03) K04) W225)

                                                     215/55R17
                                                     A01) G01) K03) K04) K64) N225)

                                                     215/55R17 M+S
                                                     A01) G01) K03) K04) K64) W225)
§ 22 52869




                                                     225/50R17
                                                     A01) K01) K04) K64)

                                                     235/45R17
                                                     A01) K03) K04)

                                                     235/50R17
                                                     A01) G01) K01) K04) K28) K64)

                                                     245/45R17
                                                     A01) K01) K04) K64)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     205/50R17                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,           N215)                             BF1) E79a)
                             Limousine, Kombi)
                                                     205/55R17
                                                     N215)

                                                     215/50R17
                                                     N225)

                                                     225/45R17

                                                     225/50R17
                                                     A01) K04)

                                                     235/45R17

                                                     245/45R17
                                                     A01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             B81                             e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/55R17 M+S                      A02) bis A10)
                             (Baureihe B8)                                               BF2) E79b)
                                                      235/50R17 M+S
                                                      A93)

                                                      245/50R17 M+S


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             B81                             e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/50R17                          A02) bis A10)
                             (Baureihe B9)            A93a)                              BF1) E79c)
§ 22 52869




                                                      225/55R17
                                                      A93b)

                                                      235/50R17
                                                      A93a)

                                                      245/50R17
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             B81                              e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 199     Audi A5                   225/50R17                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                             Baureihe 8F und 8T)       235/50R17
                                                       G4X)

                                                      245/45R17


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S5                   225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                             Baureihe 8F und 8T)       235/50R17 M+S

                                                      245/45R17 M+S
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             Seite :                     4 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi A5                   225/45R17                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                              BF1) E82a)
                             F5)
                                                       225/50R17
                                                       A93)

                                                      235/45R17
                                                      A93)

                                                      235/50R17
                                                      G4X)

                                                      245/45R17
                                                      A93)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
§ 22 52869




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi A5                  225/45R17                          A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5) A93)                               BF1) E82a)

                                                      225/50R17
                                                      A93)

                                                      235/45R17
                                                      A93)

                                                      235/50R17
                                                      G4X)

                                                      245/45R17
                                                      A93)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     5 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A6                 225/55R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                        BF1) E54) EF0)
                                                     225/60R17
                                                     A01) G1G) K13) K22) K73)

                                                     235/50R17

                                                     235/55R17
                                                     A01) GBA) K13) K22) K73)

                                                     245/50R17

                                                     245/55R17
                                                     A01) G1G) K13) K22) K25) K28)
                                                     K71) K73)

                                                     255/50R17
§ 22 52869




                                                     A01) GBA) K03) K04) K13) K22)
                                                     K25) K28) K71) K73)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     6 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 180     Audi A6                 205/65R17                               A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      N215)                                   BF1) E21) EF0)
                             Frontantrieb)
                                                     215/60R17
                                                     N225)

                                                     215/65R17
                                                     N225)

                                                     225/60R17
                                                     A01) K04)

                                                     235/55R17
                                                     A01) K03) K04)

                                                     235/60R17
                                                     A01) GG3) K03) K04)
§ 22 52869




                                                     245/55R17
                                                     A01) K01) K04)

                                                     255/50R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     255/55R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     275/50R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     245/55R17          275/50R17            A01) bis A10)
                                                     K01)               K02)                 BF1) E21) EF0) V00)
                                                     255/55R17          275/50R17            A01) bis A10)
                                                     K01)               K02)                 BF1) E21) EF0) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     7 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2                             e1*2007/46*1801*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 210     Audi A6                 205/65R17                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,      N215)                             BF1) E21) EF0)
                             Allradantrieb)
                                                     215/60R17
                                                     N225)

                                                     215/65R17
                                                     N225)

                                                     225/60R17
                                                     A01) K04)

                                                     235/55R17
                                                     A01) K03) K04)

                                                     235/60R17
                                                     A01) GG3) K03) K04)
§ 22 52869




                                                     245/55R17
                                                     A01) K01) K04)

                                                     255/50R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     255/55R17
                                                     A01) K01) K02)

                                                     275/50R17
                                                     A01) K01) K02)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                     A93)                              BF1) EF0)

                                                     245/50R17 M+S
                                                     A93)

                                                     245/55R17 M+S
                                                     GCC)

                                                     255/50R17 M+S
                                                     A93a)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     8 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4H                            e1*2007/46*0284*..
             4H                            e1*2007/46*0398*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 273     Audi A8, A8L           235/60R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                      BF3) E44) EF0)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 52869




                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     9 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757



             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm
§ 22 52869




             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                    mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                    • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                   • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                     'C' stehen
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     10 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§ 22 52869




                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                  265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
                  235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                  275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                  255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     11 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52869




             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

             K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                    an das Blechradhaus anzulegen.

             K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                    Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                    Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                    Freigängigkeit herzustellen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     12 / 12
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757



             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§ 22 52869




                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019