Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001669
Gutachten Nr. : CE-000221-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1/4
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-757
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D9
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 36 mm
R124 E1*124R00/01*1669*00
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Anzugsmoment
204X Serien-Radschraube, laut Bedienungs-
Kugelbund Ø28 mm, anleitung
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
171, 209 Serien-Radschraube, laut Bedienungs-
Kugelbund Ø28 mm, anleitung
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 39 mm
203, 203CL, 203K Serien-Radschraube, laut Bedienungs-
Kugelbund Ø28 mm, anleitung
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 40 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001669
Gutachten Nr. : CE-000221-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2/4
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
(CABRIOLET, COUPE) A94)
R124 E1*124R00/01*1669*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
AMG, CLK 63 AMG A94)
(CABRIOLET, COUPE)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, LIM. A94a)E66)
STUFENHECK 4T.)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI, LIM. A94a)E67)
STUFENHECK 4T.)
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001669
Gutachten Nr. : CE-000221-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3/4
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse Coupe, 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
CLC A94a)E67)
(COUPE)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
(CABRIOLET) A94a)E116)
R124 E1*124R00/01*1669*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 225/45R17 A03)A05)A06)A10)
(CABRIOLET) A94a)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 R124-001669
Gutachten Nr. : CE-000221-A0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4/4
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-757
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
Stoßfänger:
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
R124 E1*124R00/01*1669*00
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Räder Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019