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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001023-B0-216
                             Anlage-Nr. :                6
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-757


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                         RC32-757
                             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                      D9
                             Radgröße:                                                       7½Jx17H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                36 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
                             Lochzahl:                                                            5
§ 22 52869, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                           66,6 mm
                             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                   ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                              760 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                            moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                                         Schaftlänge 45 mm

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204X                          e1*2001/116*0480*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 190     Mercedes GLC           235/65R17                            A02) bis A10)
                                             (X253)                 A94)                                 BF1) EF0)

                                                                     245/60R17
                                                                     A94a)

                                                                     255/60R17
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001023-B0-216
                             Anlage-Nr. :                6
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-757



                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
§ 22 52869, Erweiterung 01




                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-001023-B0-216
                             Anlage-Nr. :                6
                             Seite :                     3/3
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-757


                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                                    Anzugsmoment: 150 Nm

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§ 22 52869, Erweiterung 01




                             Die Anlage 6 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                             Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 12.11.2019