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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-757
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              M45
             Radgröße:                                               7½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         46 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   67,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52869




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                       760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   110 Nm
             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   120 Nm
             BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          110 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             BL                              e11*2001/116*0262*..
             BLE                             e13*2007/46*1071*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 136      Mazda 3                  195/45R17                          A02) bis A10)
                             (Schrägheck, bis         N205) T85)                         BF1) E50)
                             Modelljahr 2013)
                                                      205/45R17
                                                      T88)

                                                      205/50R17
                                                      A01) K03)

                                                      215/45R17

                                                      225/40R17
                                                      A01) K03)

                                                      225/45R17
                                                      A01) K03)
§ 22 52869




             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             BL                               e11*2001/116*0262*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 121      Mazda 3                   205/50R17                         A02) bis A10)
                             (4-/ 5-Türer, ab          A93a)                             BF1) E50a)
                             Modelljahr 2014)
                                                       205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      235/45R17

                                                      245/45R17
                                                      A01) K01) K15)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             BP                            e13*2007/46*1972*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 132      Mazda 3                205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                      205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      225/45R17

                                                      235/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     3 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             CR1                           e13*2001/116*0156*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 107      Mazda 5                205/50R17                           A01) bis A10)
                                                    K03) K41)                           BF3)

                                                      215/45R17
                                                      K44)

                                                      225/45R17
                                                      K03) K41)

                                                      235/45R17
                                                      K01) K41) K43)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             CW                            e1*2007/46*0433*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52869




             85 bis 110      Mazda 5                205/50R17                           A02) bis A10)
                                                    A01) K03) K63)                      BF1)

                                                      215/45R17

                                                      225/45R17
                                                      A01) K03) K63)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                             e1*2001/116*0448*..
             GHE                            e13*2007/46*1075*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/55R17                             A01) bis A10)
                             (Stufenheck, Schrägheck, K27) K55)                         BF3) E51) K01) K04) K16)
                             Kombi, Typ GH bis EG-
                             Gen.-Nr.                 215/50R17
                             e1*2001/116*0448*13,     K23) K55) K56)
                             Typ GHE nur bis EG-
                             Gen.-Nr                  225/45R17
                             e13*2007/46*1075*05)
                                                      235/45R17
                                                      K23) K56)

                                                      245/45R17
                                                      K23) K27) K55) K56)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     4 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                              e1*2001/116*0448*..
             GHE                             e13*2007/46*1075*..
             GJ                              e1*2007/46*1001*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 143      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                             (bei Typ GH nur                                            BF1) E51a)
                             Ausführungen ab EG-      215/60R17 M+S
                             Genehmigungs-Nr.         GB7)
                             e1*2001/116*0448*14,
                             bei Typ GHE nur          225/55R17
                             Ausführungen ab EG-
                             Genehmigungs-Nr.         235/50R17
                             e13*2007/46*1075*06)
                                                      235/55R17
                                                      GB7)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             DJ1                           e1*2007/46*1335*..
§ 22 52869




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                           A02) bis A10)
                                                    A93a)                               BF1)

                                                      215/55R17

                                                      225/50R17

                                                      235/45R17
                                                      A93a)

                                                      245/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             GH                            e1*2001/116*0448*..
             GHE                           e13*2007/46*1075*..
             KE                            e13*2007/46*1247*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 141     Mazda CX-5             225/65R17                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                BF1)

                                                      235/60R17
                                                      A93)

                                                      235/65R17
                                                      G0F)

                                                      245/60R17

                                                      255/55R17

                                                      255/60R17
                                                      G0F)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             KF                            e13*2007/46*1803*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 143     Mazda CX-5             225/65R17                          A02) bis A10)
                                                    A93a)                              BF1)

                                                     235/60R17

                                                     235/65R17

                                                     245/60R17

                                                     255/55R17
                                                     A01) K04)

                                                     255/60R17
                                                     A01) K04)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             ER                            e11*2001/116*0308*..
§ 22 52869




             ERE                           e13*2007/46*1109*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 191     Mazda CX-7             235/65R17 M+S                      A02) bis A10)
                                                    A93)                               BF1) EF0)

                                                     245/60R17 M+S
                                                     A01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LW                             e1*98/14*0118*..
             LWD                            e1*98/14*0165*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 104      Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 205/65R15)                                         BF3)
                                                     235/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             LW                             e1*98/14*0118*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100             Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 215/60R16)                                         BF3)
                                                     235/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             NC1                           e11*2001/116*0202*..
             NC1E                          e1*2001/116*0371*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             93 bis 118      Mazda MX-5             205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                                       BF1) K01) K04)
                                                     215/40R17

                                                     215/45R17
                                                     K42)

                                                     225/40R17
                                                     K42)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             CP                             e1*98/14*0116*..
             CPD                            e1*98/14*0161*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52869




             66 bis 96       Mazda Premacy           195/40R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 185/65R14 od.    T81)                              BF3)
                             195/55R15 od.
                             195/50R16)              205/40R17
                                                     A01) K12) T84)

                                                     215/35R17
                                                     T83)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             CP                             e1*98/14*0116*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96              Mazda Premacy           205/45R17                         A01) bis A10)
                             (Serie 195/60R15)                                         BF3) K32)
                                                     215/40R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
             TA                             G517
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 205/65R15)                                         BF3)
                                                     215/50R17

                                                     235/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             TA                             e13*98/14*0002*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120             Mazda Xedos 9           215/50R17                         A02) bis A10)
                             (Serie 215/55R16)                                         BF3)
                                                     225/45R17

                                                     235/45R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
§ 22 52869




                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm
§ 22 52869




             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                    siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

             E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                   siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

             E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                    • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                    • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

             E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                   Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                   Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                   Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
                  225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
§ 22 52869




                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

             K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    komplett umzulegen.

             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                    klemmen bzw. auszuschneiden.

             K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
                       (Restdicke ca. 5 mm)
                    • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
                       bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
                    • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
                       Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757



             K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                       Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
                       gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
                    • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

             K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
                       Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                    • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                       klemmen.

             K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
                       fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
§ 22 52869




                       Bereich der Gummimanschette,
                    • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                       einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
                    • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                       einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




             K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
                    Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
                    oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
                    die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

             K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                    Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

             K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                    Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                15b
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                       hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                    • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                       klemmen,
                    • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
                    • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                       auszuschneiden (siehe Skizze)
§ 22 52869




             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 15b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019