Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-757
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: X7
Radausführungskennz.: X7; Lk108
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F 130 Nm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 130 Nm
BF3 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP-580D6F 140 Nm
BF5 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 140 Nm
BF6 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 200 Nm
D13CL10F
BF7 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 220 Nm
D13CL10F
BF8 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP-533 140 Nm
D13F
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 215/45R17 A02) bis A10)
BF1) N225) S01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/50R17 A02) bis A10)
Max A93a) N215) BF1) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 215/45R17
205/55R16) A93) N225) T91)
215/50R17
N225)
225/45R17
A93a) N235)
235/45R17
245/45R17
A01) G8T) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 205/50R17 A02) bis A10)
Max A93a) BF1) S01)
(Serie nur 205/55R16) 225/45R17
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Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/45R17 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, BF1) S01)
Kombi, Cabrio) 205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01) L23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/45R17 M+S A02) bis A10)
BF1) S01)
205/50R17 M+S
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
W215) BF1)
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
245/45R17 M+S
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Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N215) BF1) S01)
205/55R17
A01) G01) N215)
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
225/50R17
A01) G01) L26)
235/45R17
245/45R17
A01) L26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184 Ford Focus ST 215/45R17 A02) bis A10)
A93) N225) BF1)
215/45R17 M+S
A93)
215/50R17
N225)
215/50R17 M+S
225/45R17
A93a) N235)
225/45R17 M+S
A93a)
235/45R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, BF2) E73)
Ausführungen mit 215/50R17
Verbundlenkerachse)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, BF2) E73)
Ausführungen mit 215/50R17
Mehrlenkerachse)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH e13*2007/46*1911*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206 Ford Focus ST 215/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) BF2)
215/50R17
225/45R17
A93a)
235/45R17
245/45R17
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Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10)
(1. Generation) A93) N225) BF1) E61) S01)
215/60R17
A93) N225)
225/55R17
A93) N235)
225/60R17
A93) N235)
235/50R17
A93)
235/55R17
A93)
245/50R17
A93a)
245/55R17
255/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178 Ford Kuga 215/60R17 A02) bis A10)
(2. Generation) A93) N225) BF1) E62)
225/55R17
A93) N235)
225/60R17
N235)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DFK e13*2007/46*2188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 140 Ford Kuga 225/65R17 A02) bis A10)
(3. Generation) A93) BF3) EF0)
235/65R17
A93)
245/60R17
255/60R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) A93) N215) BF4) E52) E64) S01)
215/45R17
215/50R17
225/45R17
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV e13*2007/46*1485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 215/50R17 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) A93) N225) BF5) E65)
215/55R17
N225)
225/50R17
N235)
235/45R17
A93)
235/50R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 215/55R17 A02) bis A10)
Generation; Ford N225) BF6) E69) S01)
Galaxy 2. Generation
225/50R17
225/55R17
G8B)
235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/55R17 A02) bis A10)
Generation; Ford BF6) E69a) EF0)
Galaxy 3. Generation 245/50R17
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen
bis einschließlich 18
Zoll Serienbereifung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/55R17 A02) bis A10)
Generation; Ford BF7) E69a) EF0)
Galaxy 3. Generation 245/50R17
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen 245/55R17
die mit 19 Zoll G2F)
Bereifung ausgerüstet
sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 205/45R17 A02) bis A10)
Tourneo Connect BF1) E63) S01) T88)
(bis Modelljahr 2013)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Ford Transit Connect / 205/50R17 A02) bis A10)
Tourneo Connect A93) T93) BF8) E74)
(ab Facelift 2018)
205/55R17
215/50R17
A93a)
225/45R17
A93) T94)
225/50R17
235/45R17
A93a)
245/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP-580D6F
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 200 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13CL10F
Anzugsmoment: 220 Nm
BF8) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP-533 D13F
Anzugsmoment: 140 Nm
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
• Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
• Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
• Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.
E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1342639
eingebaut werden.
Kontrollmöglichkeit: Bei korrekt eingebautem Lenkeinschlagbegrenzer besteht bei voll
eingeschlagener Lenkung ein Abstand von mindestens 5mm zur Karosserie bzw. zum
Innenradhaus.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001023-C0-216
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC32-757
L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
• mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
• ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 17 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020