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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-757
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              X7
             Radgröße:                                               7½Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                       52,5 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
             Lochzahl:                                                       5
             Mittenlochdurchmesser:                                   63,4 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52869




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                          120 Nm
             BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                         Schaftlänge 32 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
             BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e4*2001/116*0076*..
             M-2D                          e1*2001/116*0427*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo C30              215/45R17                             A02) bis A10)
                                                                                          BF1) S01)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                                e4*2001/116*0076*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             74 bis 169      Volvo S40, V50             205/50R17                         A02) bis A10)
                             (Front -und Allradantrieb)                                   BF1) S01)
                                                        215/45R17

                                                      215/50R17
                                                      G1L)

                                                      225/45R17
§ 22 52869




                                                      235/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 187      Volvo V40               205/50R17                            A02) bis A10)
                             (außer V40 Cross                                             BF1)
                             Country)                215/45R17

                                                      225/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                              e4*2001/116*0076*..
             M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/50R17                            A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      225/45R17

                                                      235/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                              e9*2007/46*0023*..
             F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      205/50R17                         A02) bis A10)
                             Hybrid                   N215)                             BF2) E58) EF0)
                             (Limousine, Kombi; außer
                             Cross Country)           205/55R17
                                                      G5W) N215)

                                                      215/50R17

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) G5W) K04)

                                                      235/45R17

                                                      245/45R17
                                                      A01) K04)
§ 22 52869




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                              e9*2007/46*0023*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R17                         A02) bis A10)
                             V60 Cross Country                                          BF3)
                                                      215/60R17

                                                      225/55R17

                                                      225/60R17

                                                      235/50R17

                                                      235/55R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 224      Volvo V70              205/55R17                         A02) bis A10)
                             (nicht XC 70)          N215)                             BF2) L22)

                                                     215/50R17
                                                     N225)

                                                     225/50R17

                                                     235/45R17

                                                     245/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52869




             A                             e9*2001/116*0057*..
             A-2D                          e1*2001/116*0504*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 232      Volvo S80              205/55R17                         A02) bis A10)
                                                    N215)                             BF2) E58) L22)

                                                     215/50R17
                                                     N225)

                                                     225/50R17
                                                     N235)

                                                     235/45R17
                                                     N245)

                                                     245/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             X                             e9*2007/46*3146*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             95 bis 182      Volvo XC40             235/60R17                         A02) bis A10)
                                                                                      BF3) EF0)
                                                     245/55R17

                                                     245/60R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             D                             e9*2001/116*0068*..
             D-2D                          e1*2001/116*0507*..
             D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
             D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 242     Volvo XC60             235/60R17                         A02) bis A10)
                                                    A93)                              BF4)

                                                     235/65R17

                                                     245/60R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B                             e9*2001/116*0065*..
             B-2D                          e1*2001/116*0505*..
             B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
             B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§ 22 52869




             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 224     Volvo XC70             215/60R17                         A02) bis A10)
                                                                                      BF2)
                                                     225/55R17

                                                     225/60R17
                                                     G1G)

                                                     235/55R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§ 22 52869




                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
§ 22 52869




             G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                    ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                    (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52869 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001023-A0-216
             Anlage-Nr. :                21a
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-757


             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                    sind zu entfernen.

             Die Anlage 21a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-757 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.08.2019
§ 22 52869