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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     1 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                         RC32-758
                             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                      D4
                             Radgröße:                                                       7½Jx18H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                44 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
                             Lochzahl:                                                            5
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Mittenlochdurchmesser:                                           66,6 mm
                             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                   ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                              750 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                            moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    130 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                      130 Nm
                                         Schaftlänge 28 mm
                             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                      175 Nm
                                         Schaftlänge 27 mm

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             169                           e1*2001/116*0288*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             60 bis 142      Mercedes A-Klasse      215/35R18                            A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) K01) K04) K15) K23) K26)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     2 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             176                           e1*2007/46*0928*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 155      Mercedes A-Klasse      205/45R18                             A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur     N215) T86)                            BF2) E93) E100)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 215/40R18
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                    225/40R18
                                                                    A01) K04)

                                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                      vorne              hinten
                                                                      205/45R18          225/40R18          A01) bis A10)
                                                                                         K04)               BF2) E93) E100) N215) T86) V00)
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             176                             e1*2007/46*0928*..
                             245G                            e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                             (Frontantrieb und        A93a) T86)                          BF2) E95) E100)
                                             Allrad; Beim Typ 245G
                                             nur zulässig an          205/45R18 M+S
                                             Fahrzeugausführungen T86)
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr.
                                             e1*2001/116*0470*04)     215/40R18 M+S

                                                                      215/45R18 M+S
                                                                      A01) K13) K25)

                                                                      225/40R18
                                                                      N235)

                                                                      225/40R18 M+S
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     3 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2A                           e1*2007/46*1829*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A02) bis A10)
                                             (Kompaktlimousine 5-   N215) T86)                          BF2)
                                             türig)
                                                                    205/45R18 M+S
                                                                    T86) W215)

                                                                      215/45R18
                                                                      N225)

                                                                      215/45R18 M+S
                                                                      W225)

                                                                      225/40R18
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2A                             e1*2007/46*1829*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 165      Mercedes A-Klasse        205/45R18                         A02) bis A10)
                                             (Limousine 4-türig)      N215) T86)                        BF2)

                                                                      205/45R18 M+S
                                                                      T86) W215)

                                                                      215/45R18
                                                                      N225)

                                                                      215/45R18 M+S
                                                                      W225)

                                                                      225/40R18


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245                           e1*2001/116*0314*..
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                           A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur                                         A93) BF1) E99)
                                             zulässig an            215/40R18
                                             Fahrzeugausführungen A01) K01)
                                             bis EG-Genehmigungs-
                                             Nr.                    225/35R18
                                             e1*2001/116*0470*02)   A01) K01) K04) K81)

                                                                      225/40R18
                                                                      A01) K01) K04) K81)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     4 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             246                            e1*2007/46*0751*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/40R18                           A02) bis A10)
                                             (Beim Typ 245G nur      A93) N215) T86)                     BF2) E100)
                                             zulässig an
                                             Fahrzeugausführungen 205/45R18
                                             ab EG-Genehmigungs-Nr. N215) T86)
                                             e1*2001/116*0470*04)
                                                                     215/40R18
                                                                     N225)

                                                                     225/40R18

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
§ 22 52239, Erweiterung 04




                                                                     205/45R18          225/40R18          A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E100) N215) T86) V00)

                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             65              Mercedes B-Klasse       215/45R18                           A02) bis A10)
                                             electric drive                                              BF2)
                                                                     225/40R18

                                                                     225/45R18


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2B                            e1*2007/46*1909*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                           A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit       N215) T86)                          BF2)
                                             Verbundlenker-
                                             Hinterachse)            205/45R18 M+S
                                                                     T86) W215)

                                                                     215/45R18
                                                                     N225)

                                                                     215/45R18 M+S
                                                                     W225)

                                                                     225/40R18
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     5 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2B                            e1*2007/46*1909*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                                             (Ausführungen mit       N215) T86)                        BF2)
                                             Mehrlenker-Hinterachse)
                                                                     205/45R18 M+S
                                                                     T86) W215)

                                                                     215/45R18
                                                                     N225)

                                                                     215/45R18 M+S
                                                                     W225)

                                                                     225/40R18
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                          A02) bis A10)
                                             (Coupe, C204)          N225)                              BF1) E110)

                                                                     225/40R18
                                                                     N235)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 225      Mercedes C-Klasse      205/45R18                          A02) bis A10)
                                             (Limousine, W204)      G9R) N215) T86)                    BF1) E104) EF0)

                                                                     215/40R18
                                                                     N225) T89)

                                                                     225/40R18
                                                                     N235)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204K                          e1*2001/116*0457*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 200      Mercedes C-Klasse      215/40R18                          A02) bis A10)
                                             (Kombi, S204)          N225) T89)                         BF1) E104)

                                                                     225/40R18
                                                                     N235)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     6 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/40R18                         A02) bis A10)
                                             (Coupe C205, Cabrio    A94) N235)                        BF2) E110a)
                                             A205)
                                                                    225/40R18 M+S
                                                                    A94)

                                                                     225/45R18
                                                                     A94a) N235)

                                                                     225/45R18 M+S
                                                                     A94a)

                                                                     235/45R18
                                                                     A01) G01) N245)
§ 22 52239, Erweiterung 04




                                                                     235/45R18 M+S
                                                                     A01) G01)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204                           e1*2001/116*0431*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, W205)      N225) T93)                        A94) BF2) E103) EF0)

                                                                     215/45R18 M+S
                                                                     T93) W225)

                                                                     225/40R18
                                                                     N235) T92)

                                                                     225/40R18 M+S
                                                                     T92)

                                                                     225/45R18
                                                                     N235)

                                                                     225/45R18 M+S
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     7 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204K                          e1*2001/116*0457*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                          A02) bis A10)
                                             (Kombi, S205)          GCT) N225) T93)                    A94) BF2) E103) EF0)

                                                                     215/45R18 M+S
                                                                     GCT) T93) W225)

                                                                     225/40R18
                                                                     N235) T92)

                                                                     225/40R18 M+S
                                                                     T92)

                                                                     225/45R18
                                                                     GCT) N235)
§ 22 52239, Erweiterung 04




                                                                     225/45R18 M+S
                                                                     GCT)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             117                            e1*2007/46*1007*..
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)      N215) T86)                        BF2) E93a) E100)

                                                                     215/40R18
                                                                     N225)

                                                                     225/40R18


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                           e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi;                                        BF2) E95a)
                                             Serie auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S

                                                                     215/45R18 M+S
                                                                     A01) K13) K25)

                                                                     225/40R18 M+S
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     8 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                           A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)      N215) T86)                          BF2)

                                                                      205/45R18 M+S
                                                                      T86) W215)

                                                                      215/45R18
                                                                      N225)

                                                                      215/45R18 M+S
                                                                      W225)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             207                             e1*2001/116*0502*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             120 bis 285     Mercedes E-Klasse         215/40R18                         A02) bis A10)
                                             (Coupe, Cabrio;           N225) T89)                        A94) BF1)
                                             Ausführungen mit
                                             kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
                                             16Zoll oder 17Zoll)       T89) W225)

                                                                      225/40R18
                                                                      N235)

                                                                      225/40R18 M+S
                                                                      W235)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             212                             e1*2001/116*0501*..
                             212G                            e1*2007/46*0484*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 225     Mercedes E-Klasse         215/45R18                         A02) bis A10)
                                             (W212, Limousine,         N225)                             BF1) E111)
                                             Ausführungen mit
                                             kleinsten Serienreifen in 225/40R18
                                             16Zoll)
                                                                       225/45R18


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             212K                            e1*2007/46*0200*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 225     Mercedes E-Klasse        225/45R18                          A02) bis A10)
                                             (S212, Kombi,                                               BF1) E111) T95)
                                             Ausführungen mit
                                             kleinsten Serienreifen
                                             225/..)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     9 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             245G                          e1*2001/116*0470*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                             A02) bis A10)
                                                                    A93)                                  BF2)

                                                                     215/55R18

                                                                     225/50R18

                                                                     235/50R18

                                                                     245/45R18


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             204X                          e1*2001/116*0480*..
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 225     Mercedes GLK           235/50R18                             A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                                     235/55R18

                                                                     245/50R18
                                                                     A01) K04)

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
                                                                     235/55R18          255/50R18          A01) bis A10)
                                                                                        K04)               BF1) V00)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             172                           e1*2007/46*0548*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                             A02) bis A10)
                                                                    N215)                                 A94) BF2)

                                                                     205/45R18
                                                                     G1R) N215)

                                                                     215/40R18
                                                                     N225)

                                                                     225/35R18

                                                                     225/40R18
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     10 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             172                           e1*2007/46*0548*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             135 bis 225     Mercedes SLK           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                    N215)                               A94) BF2)

                                                                      205/45R18
                                                                      G1R) N215)

                                                                      215/40R18
                                                                      N225)

                                                                      225/35R18

                                                                      225/40R18
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             639/2                           e1*2007/46*0457*..
                             639/4                           e1*2007/46*0458*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18                         A01) bis A10)
                                             (W 447, Ausführungen     A94) ER4) K04) T99)               BF3) E105) EF0)
                                             mit kleinster
                                             Serienbereifung          225/55R18
                                             in19Zoll; 2WD und 4WD) ER2) K04) K13) K25) K123)

                                                                      235/45R18
                                                                      A94) ER4) G01) T98)

                                                                      235/50R18
                                                                      ER3) K03) K04) K13) K25) K123)

                                                                      245/45R18
                                                                      A94) ER4) K04) T100)

                                                                      245/50R18
                                                                      ER2) K01) K04) K13) K25) K123)
                                                                      K124)


                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     11 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     12 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                    Anzugsmoment: 130 Nm

                             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                    Anzugsmoment: 175 Nm

                             E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                                   Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                                   Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                             E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                                    e1*2001/116*0470*02.

                             E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                                   e1*2001/116*0470*04.

                             E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                                   nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                                   • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                             E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                                   nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                                   • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

                             E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                                   Mercedes Vito (W 447) :
                                   • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                                   • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                                   • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                                   Mercedes V-Klasse (W 447) :
                                   • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                                   • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                                   • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

                             E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                                   Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     13 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                                   Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                                   • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                             E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                                   die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                                      Ø360x36 mm

                             EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                                      Scheibe Ø360x36 mm
                                    • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und
                                      gelochter Scheibe Ø360x26 mm
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                                    • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                                      Ø360x36 mm
                                    • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                                      Ø360x26 mm

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     14 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758



                             G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                                  225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                                  225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                                  ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§ 22 52239, Erweiterung 04




                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.

                             K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                             K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                                    klemmen bzw. auszuschneiden.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.

                             K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     15 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                                    erforderlich:
                                    • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                                       seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                                    • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                                    • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
                                       der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

                             K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                                   erforderlich:
                                   • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                                      vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                                   • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                                   • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                                      kürzen.

                             K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
§ 22 52239, Erweiterung 04




                                   erforderlich:
                                   • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                                      Bereich um 20mm warm einzuformen.




                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     16 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§ 22 52239, Erweiterung 04




                             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-E0-216
                             Anlage-Nr. :                5
                             Seite :                     17 / 17
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             Die Anlage 5 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 06.11.2019
§ 22 52239, Erweiterung 04