Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D4 Radausführungskennz.: D4; Lk112 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 27 mm BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 175 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A01) bis A10) BF1) K01) K04) K15) K23) K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) T86) BF1) E93) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen 215/40R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. N225) e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) N215) T86) K04) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und A93a) T86) BF1) E95) E100) Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an 205/45R18 M+S Fahrzeugausführungen T86) ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 M+S 215/45R18 M+S A01) K13) K25) 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Kompaktlimousine 5- N215) BF1) türig) 205/45R18 M+S W215) 205/50R18 A01) K25) N215) 205/50R18 M+S A01) K25) W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 225/45R18 A01) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine 4-türig) N215) BF1) 205/45R18 M+S W215) 205/50R18 A01) K25) N215) 205/50R18 M+S A01) K25) W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 225/45R18 A01) K25) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93) BF1) E99) zulässig an 215/40R18 Fahrzeugausführungen A01) K01) bis EG-Genehmigungs- Nr. 225/35R18 e1*2001/116*0470*02) A01) K01) K04) K81) 225/40R18 A01) K01) K04) K81) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93) N215) T86) BF1) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen 205/45R18 ab EG-Genehmigungs-Nr. N215) e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 N225) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) N215) BF1) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) electric drive BF1) 225/40R18 225/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit N215) BF1) Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit N215) BF1) Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) N225) BF1) E110) 225/40R18 N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) G9R) N215) BF1) E104) EF0) 215/40R18 N225) T89) 225/40R18 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) GHS) N215) T90) BF1) E104) 215/40R18 N225) T89) 225/40R18 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A94) N235) BF2) E110a) A205) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 A94a) N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/45R18 A01) G01) N245) 235/45R18 M+S A01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) N225) T93) A94) BF2) E103) EF0) 215/45R18 M+S T93) W225) 225/40R18 N235) T92) 225/40R18 M+S T92) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) GCT) N225) T93) A94) BF2) E103) 215/45R18 M+S GCT) T93) W225) 225/40R18 N235) T92) 225/40R18 M+S T92) 225/45R18 GCT) N235) 225/45R18 M+S GCT) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) BF1) E93a) E100) 215/40R18 N225) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; BF1) E95a) Serie auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S 215/45R18 M+S A01) K13) K25) 225/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) BF1) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S W225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; N225) T89) A94) BF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S 16Zoll oder 17Zoll) T89) W225) 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S W235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) BF3) Ausführungen mit 235/45R18 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, N225) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/40R18 16Zoll) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) T95) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) N215) A94) BF3) E111a) EB1) EB2) EB3) EF0) 205/55R18 M+S W215) 215/50R18 N225) T92) 215/50R18 M+S T92) W225) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 225/50R18 N235) 225/50R18 M+S 235/45R18 N245) 235/45R18 M+S 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R18 245/45R18 A02) bis A10) N215) A94) BF3) E111a) EB1) EB2) EB3) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) T95) A94) BF3) EB1) EB2) EB3) EF0) 225/50R18 235/45R18 245/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/50R18 A02) bis A10) A93) BF1) 215/55R18 225/50R18 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 215/60R18 A02) bis A10) N225) BF2) 225/55R18 A01) K03) N235) 225/60R18 A01) K03) N235) 235/55R18 A01) K01) K04) 245/50R18 A01) K01) K04) 245/55R18 A01) K01) K04) K120) 255/50R18 A01) K01) K02) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) BF1) 235/55R18 245/50R18 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K04) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A01) bis A10) A94) BF3) EF0) ER2) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10) N215) A94) BF2) 205/45R18 G1R) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10) N215) A94) BF2) 205/45R18 G1R) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 13 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639 e9*2001/116*0048*.. 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/4 L275 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 225/50R18 A01) bis A10) (2. Generation W/V K01) N235) T99) BF4) E106) ER5) K04) 639, Ausführungen mit kleinster 235/45R18 Serienbereifung in N245) T98) 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) 245/45R18 K01) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V- Klasse, Vito, 215/55R18 A02) bis A10) e-Vito A01) A94a) ER4) G01) K13) K25) N225) BF5) E105) (W 447, Ausführungen T99) mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 225/50R18 A01) A94) ER5) K04) N235) T99) 225/55R18 A01) ER3) G01) K04) K13) K25) K123) N235) T102) 235/45R18 A94) ER5) N245) T98) 235/50R18 A01) ER4) G01) K03) K04) K13) K25) K123) N245) T101) 245/45R18 A01) A94) ER5) K04) T100) 245/50R18 A01) ER3) G01) K01) K04) K13) K25) K123) K124) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 14 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen A94) ER5) K04) T99) BF5) E105) EF0) mit kleinster Serienbereifung 225/55R18 in19Zoll; 2WD und 4WD) ER3) K04) K13) K25) K123) 235/45R18 A94) ER5) G01) T98) 235/50R18 ER4) K03) K04) K13) K25) K123) 245/45R18 A94) ER5) K04) T100) 245/50R18 ER3) K01) K04) K13) K25) K123) K124) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 15 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 16 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 175 Nm E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 17 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x26 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x26 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 18 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 19 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 20 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 21 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO Nr. : RA-000960-F0-216 Anlage-Nr. : 5 Seite : 22 / 22 Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Teiletyp : RC32-758 Die Anlage 5 mit den Seiten 1-22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Geschäftsstelle Essen, 26.08.2020