Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  RC32-758
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              D4
Radausführungskennz.:                                    D4; Lk112
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                           130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                          175 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
169                           e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse      215/35R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF1) K01) K04) K15) K23)
                                                                                 K26)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      205/45R18                                 A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     N215) T86)                                BF1) E93) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 215/40R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                       225/40R18
                                       A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                         N215) T86)           K04)               BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb und        A93a) T86)                              BF1) E95) E100)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an          205/45R18 M+S
                Fahrzeugausführungen T86)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K13) K25)

                                         225/40R18
                                         N235)

                                         225/40R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     3 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   N215)                               BF1)
                türig)
                                       205/45R18 M+S
                                       W215)

                                         205/50R18
                                         A01) K25) N215)

                                         205/50R18 M+S
                                         A01) K25) W215)

                                         215/45R18
                                         N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         W225)

                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01) K25)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse        205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      N215)                             BF1)

                                         205/45R18 M+S
                                         W215)

                                         205/50R18
                                         A01) K25) N215)

                                         205/50R18 M+S
                                         A01) K25) W215)

                                         215/45R18
                                         N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         W225)

                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     4 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                              A93) BF1) E99)
                zulässig an            215/40R18
                Fahrzeugausführungen A01) K01)
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.                    225/35R18
                e1*2001/116*0470*02)   A01) K01) K04) K81)

                                        225/40R18
                                        A01) K01) K04) K81)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/40R18                               A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      A93) N215) T86)                         BF1) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 205/45R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr. N215)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/40R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                        N215)                                   BF1) E100) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse       215/45R18                               A02) bis A10)
                electric drive                                                  BF1)
                                        225/40R18

                                        225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     5 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       N215)                             BF1)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)            205/45R18 M+S
                                        W215)

                                        215/45R18
                                        N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        W225)

                                        225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       N215)                             BF1)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                        205/45R18 M+S
                                        W215)

                                        215/45R18
                                        N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        W225)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, C204)          N225)                              BF1) E110)

                                        225/40R18
                                        N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     6 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)      G9R) N215)                        BF1) E104) EF0)

                                        215/40R18
                                        N225) T89)

                                        225/40R18
                                        N235)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A02) bis A10)
                (Kombi, S204)          GHS) N215) T90)                   BF1) E104)

                                        215/40R18
                                        N225) T89)

                                        225/40R18
                                        N235)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    A94) N235)                        BF2) E110a)
                A205)
                                       225/40R18 M+S
                                       A94)

                                        225/45R18
                                        A94a) N235)

                                        225/45R18 M+S
                                        A94a)

                                        235/45R18
                                        A01) G01) N245)

                                        235/45R18 M+S
                                        A01) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     7 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      N225) T93)                         A94) BF2) E103) EF0)

                                        215/45R18 M+S
                                        T93) W225)

                                        225/40R18
                                        N235) T92)

                                        225/40R18 M+S
                                        T92)

                                        225/45R18
                                        N235)

                                        225/45R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                          A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          GCT) N225) T93)                    A94) BF2) E103)

                                        215/45R18 M+S
                                        GCT) T93) W225)

                                        225/40R18
                                        N235) T92)

                                        225/40R18 M+S
                                        T92)

                                        225/45R18
                                        GCT) N235)

                                        225/45R18 M+S
                                        GCT)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N215)                             BF1) E93a) E100)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     8 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/45R18 M+S                       A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                          BF1) E95a)
                Serie auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K13) K25)

                                         225/40R18 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      N215)                               BF1)

                                         205/45R18 M+S
                                         W215)

                                         215/45R18
                                         N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         W225)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
207                             e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285     Mercedes E-Klasse         215/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;           N225) T89)                        A94) BF1)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
                16Zoll oder 17Zoll)       T89) W225)

                                         225/40R18
                                         N235)

                                         225/40R18 M+S
                                         W235)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/50R18                          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             A94) BF3)
                Ausführungen mit         235/45R18
                kleinsten Serienreifen
                ab 225/..)               245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     9 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse         215/45R18                         A02) bis A10)
                (W212, Limousine,         N225)                             BF1) E111)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 225/40R18
                16Zoll)
                                          225/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                            e1*2007/46*0200*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse        225/45R18                          A02) bis A10)
                (S212, Kombi,                                               BF1) E111) T95)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     10 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse      205/55R18                                A02) bis A10)
                (W213, Limousine)      N215)                                    A94) BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                EB3) EF0)
                                        205/55R18 M+S
                                        W215)

                                        215/50R18
                                        N225) T92)

                                        215/50R18 M+S
                                        T92) W225)

                                        225/45R18
                                        N235)

                                        225/45R18 M+S

                                        225/50R18
                                        N235)

                                        225/50R18 M+S

                                        235/45R18
                                        N245)

                                        235/45R18 M+S

                                        245/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                        N215)                A94)               BF3) E111a) EB1) EB2)
                                                                                EB3) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse      225/45R18                                A02) bis A10)
                (S213, Kombi)          T95)                                     A94) BF3) EB1) EB2) EB3)
                                                                                EF0)
                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     11 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                                A02) bis A10)
                                       A93)                                     BF1)

                                        215/55R18

                                        225/50R18

                                        235/50R18

                                        245/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           215/60R18                                A02) bis A10)
                                       N225)                                    BF2)

                                        225/55R18
                                        A01) K03) N235)

                                        225/60R18
                                        A01) K03) N235)

                                        235/55R18
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R18
                                        A01) K01) K04)

                                        245/55R18
                                        A01) K01) K04) K120)

                                        255/50R18
                                        A01) K01) K02) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes GLK           235/50R18                                A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        235/55R18

                                        245/50R18
                                        A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/55R18            255/50R18          A01) bis A10)
                                                             K04)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     12 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200     Mercedes R-Klasse      235/55R18                         A01) bis A10)
                                                                         A94) BF3) EF0) ER2) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                         A02) bis A10)
                                       N215)                             A94) BF2)

                                        205/45R18
                                        G1R) N215)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK           205/40R18                         A02) bis A10)
                                       N215)                             A94) BF2)

                                        205/45R18
                                        G1R) N215)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18

                                        225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     13 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639                             e9*2001/116*0048*..
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/4                           L275
639/5                           e1*2007/46*0459*..
639/5                           L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     225/50R18                               A01) bis A10)
                (2. Generation W/V       K01) N235) T99)                         BF4) E106) ER5) K04)
                639, Ausführungen mit
                kleinster                235/45R18
                Serienbereifung in       N245) T98)
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)
                                         245/45R18
                                         K01) T100)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V- Klasse, Vito, 215/55R18                              A02) bis A10)
                e-Vito                    A01) A94a) ER4) G01) K13) K25) N225)   BF5) E105)
                (W 447, Ausführungen      T99)
                mit Serienbereifung bis
                18Zoll; 2WD und 4WD) 225/50R18
                                          A01) A94) ER5) K04) N235) T99)

                                         225/55R18
                                         A01) ER3) G01) K04) K13) K25) K123)
                                         N235) T102)

                                         235/45R18
                                         A94) ER5) N245) T98)

                                         235/50R18
                                         A01) ER4) G01) K03) K04) K13) K25)
                                         K123) N245) T101)

                                         245/45R18
                                         A01) A94) ER5) K04) T100)

                                         245/50R18
                                         A01) ER3) G01) K01) K04) K13) K25)
                                         K123) K124)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     14 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18                              A01) bis A10)
                (W 447, Ausführungen     A94) ER5) K04) T99)                    BF5) E105) EF0)
                mit kleinster
                Serienbereifung          225/55R18
                in19Zoll; 2WD und 4WD) ER3) K04) K13) K25) K123)

                                         235/45R18
                                         A94) ER5) G01) T98)

                                         235/50R18
                                         ER4) K03) K04) K13) K25) K123)

                                         245/45R18
                                         A94) ER5) K04) T100)

                                         245/50R18
                                         ER3) K01) K04) K13) K25) K123) K124)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     15 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     16 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     17 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758



E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø360x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und
         gelochter Scheibe Ø360x26 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø360x26 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     18 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18,
     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     19 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758



K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     20 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
         Bereich um 20mm warm einzuformen.




N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     21 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000960-F0-216
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     22 / 22
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-758


Die Anlage 5 mit den Seiten 1-22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2020