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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001490
Gutachten Nr. :         CE-000188-F0-216                                             Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            11
Seite :                 1/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   RC32-758
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                      Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               PV
Artikel- oder Katalog-Nr:                                 3468 19
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : OPEL

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)      Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör     Anzugsmoment
Z                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP-538F     120 Nm
                     M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 R124-001490
Gutachten Nr. :         CE-000188-F0-216                                                  Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            11
Seite :                 2/2
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-758


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 133      Opel Grandland X         225/55R18                         A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-
                VEHICLE)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 147     Opel Grandland X Hybrid 225/55R18                          A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-
                VEHICLE)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2020