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							Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001490
Gutachten Nr. :         CE-000188-J0-216                                         Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            36
Seite :                 1/3
Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-758


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                             RC32-758
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                   Brock Alloy Wheels
Montageposition:                              Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          H4
Artikel- oder Katalog-Nr:                            3468 36
Radgröße:                                           7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                    55 mm
Lochkreisdurchmesser:                               114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                              64,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     700 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : HONDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
CU1, CU2, CU3, CW1, CW2,      Serien-Radmutter M12x1,5, Kugel Ø24      -      110 Nm
CW3, RV                       mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001490
Gutachten Nr. :         CE-000188-J0-216                                                 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            36
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Hersteller :            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ :                   RC32-758


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                            e6*2001/116*0113*..
CU2                            e6*2001/116*0114*..
CU3                            e6*2001/116*0115*..
CW1                            e6*2001/116*0120*..
CW2                            e6*2001/116*0121*..
CW3                            e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord            225/45R18                         A03)A05)A06)A10)
                (KOMBI, LIM.                                              A93)B30)
                STUFENHECK 4T.)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RV                             e6*2018/858*00063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Honda HR-V              225/50R18                         A03)A05)A06)A10)
                (MULTI-PURPOSE-
                VEHICLE)




Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
     Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
     der dort genannten Serienreifengröße.
     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
     Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
     Auflage im Gutachten erlaubt.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
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nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. :     E1 124R-001490
Gutachten Nr. :         CE-000188-J0-216                                                Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. :            36
Seite :                 3/3
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Typ :                   RC32-758


B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
        - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320 mm


Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022