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							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-B0-216
                             Anlage-Nr. :                22
                             Seite :                     1/4
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                           RC32-758
                             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                                Brock Alloy Wheels
                             Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                                       M45
                             Radgröße:                                                         7½Jx18H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                                  55 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
                             Lochzahl:                                                              5
§ 22 52239, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                             67,1 mm
                             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                                     ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                                700 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                              moment
                             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            110 Nm
                             BF2         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            120 Nm

                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             FD                              e11*2001/116*0313*..
                             FDH                             e11*2001/116*0343*..
                             FDH                             e11*2007/46*0225*..
                             FDHG                            e11*2001/116*0361*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       205/40R18                            A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)                                            BF1) T86)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-B0-216
                             Anlage-Nr. :                22
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                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             GDH                            e11*2007/46*0337*..
                             GDH                            e11*2007/46*0338*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             137             Hyundai I30 Turbo       225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                                        BF1)

                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             PDE                             e11*2007/46*3807*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             70 bis 103      Hyundai i30              205/40R18                         A02) bis A10)
                                             (5-Türer, Kombi,         N215)                             BF1)
                                             Fastback)
                                                                      205/40R18 M+S

                                                                      205/45R18
§ 22 52239, Erweiterung 01




                                                                      G2P) N215)

                                                                      205/45R18 M+S
                                                                      G2P)

                                                                      215/40R18
                                                                      N225)

                                                                      215/40R18 M+S

                                                                      225/35R18

                                                                      225/40R18


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             PDE                           e11*2007/46*3807*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             184             Hyundai i30N           225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                                        BF2)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             PDE                           e11*2007/46*3807*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             202             Hyundai i30N           225/40R18                           A02) bis A10)
                                             Performance                                                BF1)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-B0-216
                             Anlage-Nr. :                22
                             Seite :                     3/4
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             TL                             e11*2007/46*2711*..
                             TLE                            e11*2007/46*2724*..
                             TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                         A02) bis A10)
                                                                     N225)                             BF1)

                                                                     215/55R18 M+S

                                                                     225/50R18

                                                                     225/55R18

                                                                     235/50R18
§ 22 52239, Erweiterung 01




                             Auflagen und Hinweise

                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52239 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000960-B0-216
                             Anlage-Nr. :                22
                             Seite :                     4/4
                             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                             Teiletyp :                  RC32-758


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 110 Nm
§ 22 52239, Erweiterung 01




                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                                    Anzugsmoment: 120 Nm

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                                  225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                             Die Anlage 22 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ RC32-758 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                             Geschäftsstelle Essen, 12.10.2018