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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                          RC32-759
             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                               Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                        PV
             Radgröße:                                                        7½Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                  42 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                               108 mm
             Lochzahl:                                                              5
             Mittenlochdurchmesser:                                              65,1 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 52870




             Zentrierring:                                                    ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                                800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       PEUGEOT

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                              moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm             110 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm             120 Nm
             BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm             120 Nm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             L                              e2*2007/46*0405*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW     215/35R19                             A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      N225) T85)                            BF1) EF0)

                                                     225/35R19
                                                     A01) K11) K12) K25) K106)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e2*2007/46*0534*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             73 bis 133      Peugeot 3008           205/55R19                          A02) bis A10)
                                                    N215)                              BF2)

                                                     205/55R19 M+S

                                                     225/45R19
                                                     A93) A93b)

                                                     235/45R19
                                                     A93b)

                                                     235/50R19
                                                     A01) GEA) K04)

                                                     245/45R19
                                                     A01) K04)
§ 22 52870




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             6                              e2*2007/46*0062*..
             6 3FY                          e2*2001/116*0332*..
             6 3FZ                          e2*2001/116*0294*..
             6 4HP                          e2*2001/116*0352*..
             6 4HT                          e2*2001/116*0346*..
             6 6FY                          e2*2001/116*0330*..
             6 6FZ                          e2*2001/116*0292*..
             6 9HY                          e2*2001/116*0336*..
             6 9HZ                          e2*2001/116*0296*..
             6 RFJ                          e2*2001/116*0331*..
             6 RFN                          e2*2001/116*0293*..
             6 RHL                          e2*2001/116*0312*..
             6 RHR                          e2*2001/116*0297*..
             6 UHZ                          e2*2001/116*0328*..
             6 XFV                          e2*2001/116*0295*..
             6*****                         e2*2001/116*0369*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 155      Peugeot 407             225/40R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                        BF1) G7U)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             8                             e2*2007/46*0080*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120             Peugeot 508 RXH        225/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                       BF3)
                                                     225/45R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             8                              e2*2007/46*0080*..
             8                              e2*2007/46*0081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     225/40R19                         A02) bis A10)
                             (außer Ausführungen                                       BF3) N235) T93)
                             Allroad bzw. RXH)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F                             e2*2007/46*0628*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 165      Peugeot 508            225/40R19                          A02) bis A10)
                             (Limousine)                                               BF3)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             M                             e2*2007/46*0534*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§ 22 52870




             73 bis 133      Peugeot 5008           205/50R19                          A02) bis A10)
                                                    A93a) N215)                        BF2)

                                                     205/50R19 M+S
                                                     A93a)

                                                     205/55R19
                                                     N215)

                                                     205/55R19 M+S

                                                     225/45R19
                                                     A93) A93b)

                                                     235/45R19
                                                     A93b)

                                                     235/50R19
                                                     GEA)

                                                     245/45R19


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             E                              e2*2007/46*0625*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 96       Peugeot Partner         225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                                       BF2) E82) K03) K04) T88)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             E                              e2*2007/46*0624*..
             E                              e2*2007/46*0625*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             55 bis 96       Peugeot Rifter          225/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                       BF2)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759



             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§ 22 52870




                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm
§ 22 52870




             BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             E82)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                    oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen sind.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                  235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GEA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R17,
                  235/50R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

             K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
§ 22 52870




             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                   gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                   • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                   • Befestigungsschraube auszuschneiden,
                   • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                     Befestigungschraube warm einzuformen.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                5a
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 5a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019
§ 22 52870