Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001670 Gutachten Nr. : CE-000220-F0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-759 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-759 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorderachse * Radausführung: D4 Artikel- oder Katalog-Nr: 3429 23 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 44 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm *) Die Verwendung des Rades RC32-759, D4 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-859 (ECE-Nr. E1 124R- 002008*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp RC32-859, D4 (ECE-Nr. E1 124R-002008*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K Serien-Radschraube M14x1,5 - 130 Nm Schaftlänge 28 mm, Kugel Ø28 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001670 Gutachten Nr. : CE-000220-F0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-759 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET44 8.5x19,ET56.50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 245/35R19 A03)A05)A06)A10) (CABRIOLET, COUPE, A11) E103)E110a) LIM. STUFENHECK 4T.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET44 8.5x19,ET56.50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 245/35R19 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11)E103) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001670 Gutachten Nr. : CE-000220-F0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-759 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 Die Anlage Nr. GK3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021 Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002008 Gutachten Nr. : CE-000305-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Hinterachse * Radausführung: D4 Artikel- oder Katalog-Nr: 3353 13 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 56,50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die Verwendung des Rades RC32-859, D4 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Rad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-759 (ECE-Nr. E1 124R- 001670*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp RC32-759, D4 (ECE-Nr. E1 124R-001670*05) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K Serien-Radschraube M14x1,5 - 130 Nm Schaftlänge 28 mm, Kugel Ø28 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002008 Gutachten Nr. : CE-000305-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET44 8.5x19,ET56.50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 245/35R19 A03)A05)A06)A10) (CABRIOLET, COUPE, A11) E103)E110a) LIM. STUFENHECK 4T.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 7.5x19,ET44 8.5x19,ET56.50 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 245/35R19 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11)E103) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-002008 Gutachten Nr. : CE-000305-A0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : GK3 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-859 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 Die Anlage Nr. GK3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-859 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 23.09.2021