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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     1/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-759
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                              D4
             Radgröße:                                               7½Jx19H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        49 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52870




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                         Schaftlänge 28 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            130 Nm
                         Schaftlänge 27 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     2/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             176                           e1*2007/46*0928*..
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                           A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                          BF1) E93) E100)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen 225/35R19
                             ab EG-Genehmigungs-Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             176                             e1*2007/46*0928*..
             245G                            e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Frontantrieb und                                          BF1) E95) E100) N235)
§ 22 52870




                             Allrad; Beim Typ 245G
                             nur zulässig an
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs-Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2A                           e1*2007/46*1829*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 165      Mercedes A-Klasse      215/35R19                           A02) bis A10)
                             (Kompaktlimousine 5    N225) T85)                          BF1)
                             türig)
                                                    215/35R19 M+S
                                                    T85) W225)

                                                      225/35R19


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2A                             e1*2007/46*1829*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 165      Mercedes A-Klasse        215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine 4 türig)      N225) T85)                        BF1)

                                                      215/35R19 M+S
                                                      T85) W225)

                                                      225/35R19
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     3/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             245                           e1*2001/116*0314*..
             245G                          e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/35R19                          A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur                                        A93) BF2) E99)
                             zulässig an
                             Fahrzeugausführungen
                             bis EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2001/116*0470*02)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                           e1*2001/116*0470*..
             246                            e1*2007/46*0751*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                        BF1) E100)
                             zulässig an
§ 22 52870




                             Fahrzeugausführungen 225/35R19
                             ab EG-Genehmigungs-Nr.
                             e1*2001/116*0470*04)



             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             245G                           e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             65              Mercedes B-Klasse       225/40R19                         A02) bis A10)
                             electric drive                                            BF1)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2B                            e1*2007/46*1909*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                         BF1) T88)
                             Verbundlenker-
                             Hinterachse)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             F2B                            e1*2007/46*1909*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 165      Mercedes B-Klasse       225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                         BF1) T88)
                             Mehrlenker-Hinterachse)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     4/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe, C204)                                            A94a) BF2) E110) G9R) N235)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, W204)                                        BF2) E104) EF0) G9R) N235) T88)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Coupe C205, Cabrio    A94) N235) T88)                   BF1) E110a)
                             A205)
§ 22 52870




                                                    225/35R19 M+S
                                                    A94) T88)

                                                     225/40R19
                                                     A94a) N235)

                                                     225/40R19 M+S
                                                     A94a)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204                           e1*2001/116*0431*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, W205)      A94) N235) T88)                   BF1) E103) EF0)

                                                     225/35R19 M+S
                                                     A94) T88)

                                                     225/40R19
                                                     A94a) GAZ) N235) T93)

                                                     225/40R19 M+S
                                                     A94a) GAZ) T93)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204K                          e1*2001/116*0457*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                         A02) bis A10)
                             (Kombi, S205)          N235)                             A94a) BF1) E103) EF0) GCW) T93)

                                                     225/40R19 M+S
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     5/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             117                            e1*2007/46*1007*..
             245G                           e1*2001/116*0470*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1) E93a) E100)

                                                     225/35R19


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             204X                          e1*2001/116*0480*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 225     Mercedes GLK           235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                       A94) BF2)
                                                     245/45R19


             Auflagen und Hinweise
§ 22 52870




             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     6/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 52870




             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

             E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                   Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

             E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                    serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

             E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                    e1*2001/116*0470*02.

             E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                   e1*2001/116*0470*04.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     7/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                   nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                   • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

             E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                   nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                   • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

             E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                   Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

             E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                   Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                   • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

             EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                    • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
§ 22 52870




                      Ø390x36 mm

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                  225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                  225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52870 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001020-A0-216
             Anlage-Nr. :                9
             Seite :                     8/8
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-759


             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§ 22 52870




                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             Die Anlage 9 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ RC32-759 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 29.07.2019