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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 RC32-808
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             BM1
Radausführungskennz.:                                   BM1; Lk112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,55 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      840 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp RC32-908, BM1 (ABE-Nr. 53601*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET20      9Jx18H2, ET28
85 bis 210       BMW 3er                225/45R18          225/45R18                      A01) bis A10)
                 (Heckantrieb)                                                            BF1)
                                        235/40R18          235/40R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        235/45R18          235/45R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) G01)
                                        245/40R18          245/40R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        225/45R18          255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                            235/40R18              265/35R18              A01) bis A10)
                                            K01)                                          BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET20    9Jx18H2, ET28
120 bis 210      BMW 3er                  225/45R18        225/45R18                      A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                                                          BF1)
                                          235/40R18        235/40R18                      A01) bis A10)
                                          K01)                                            BF1)
                                          245/40R18        245/40R18                      A01) bis A10)
                                          K01)                                            BF1)
                                          225/45R18        255/40R18                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                            235/40R18              265/35R18              A01) bis A10)
                                            K01)                                          BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET20    9Jx18H2, ET28
250 bis 275      BMW M340i, M340d         225/45R18        255/40R18                      A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                                                          B35) BF1)
                                          235/40R18        265/35R18                      A01) bis A10)
                                          K01)                                            B35) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET20     9Jx18H2, ET28
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                                                   BF1) E21) EF0) N245)
                 (Limousine, außer       245/45R18         245/45R18                      A01) bis A10)
                 M550i xDrive und        K03)                                             BF1) E21) EF0)
                 M550d xDrive)           255/45R18         255/45R18                      A01) bis A10)
                                         K01)                                             BF1) E21) EF0)
                                         245/45R18         275/40R18                      A01) bis A10)
                                         K03)                                             BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET20    9Jx18H2, ET28
294 bis 390      BMW 5er                  245/45R18 M+S    245/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i    K03)                                            BF1) E21) EF0)
                 xDrive und M550d         255/45R18 M+S    255/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                 xDrive)                  K01)                                            BF1) E21) EF0) G01)
                                          245/45R18 M+S    275/40R18 M+S                  A01) bis A10)
                                          K03)                                            BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET20     9Jx18H2, ET28
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/45R18         235/45R18                      A01) bis A10)
                 xDrive                  K01)                                             BF1) E21) EF0) N245)
                 (Kombi, außer M550d     245/45R18         245/45R18                      A01) bis A10)
                 xDrive)                 K01)                                             BF1) E21) EF0)
                                         245/45R18         275/40R18                      A01) bis A10)
                                         K01)                                             BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET20     9Jx18H2, ET28
294              BMW 5er                 245/45R18 M+S     245/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d       K01)                                             BF1) E21) EF0)
                 xDrive)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET20      9Jx18H2, ET28
120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R18          245/45R18                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
                                            245/50R18              245/50R18              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
                                            255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2, ET20     9Jx18H2, ET28
155 bis 330      BMW 7er                 235/50R18         235/50R18                      A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                                                           BF1) EF0) N245)
                                         245/50R18         245/50R18                      A01) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
                                            255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2, ET20    9Jx18H2, ET28
235 bis 250      BMW 840d xDrive, 840i 245/45R18 M+S       245/45R18 M+S                  A01) bis A10)
                 xDrive                   K03)                                            BF1) EF0)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio) 245/45R18         275/40R18                      A01) bis A10)
                                          K03)                                            BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET20      9Jx18H2, ET28
100 bis 210      BMW X3                 255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        255/50R18          285/45R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET20      9Jx18H2, ET28
120 bis 195      BMW X4                 255/50R18          255/50R18                      A01) bis A10)
                                        K03)                                              BF1)
                                        275/50R18          275/50R18                      A01) bis A10)
                                        K01)                                              BF1)
                                        255/50R18          285/45R18                      A01) bis A10)
                                        K03)                                              BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                            e1*2007/46*1949*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2, ET20      9Jx18H2, ET28
120 bis 250      BMW Z4                 225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                            245/40R18 M+S          245/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                            225/45R18              255/40R18              A02) bis A10)
                                            N235)                                         BF1)
                                            225/45R18 M+S          255/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                            245/40R18              265/40R18              A02) bis A10)
                                            N255)                                         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades RC32-808, BM1 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RC32-908 (ABE-Nr. 53601*00 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-D0-216
Anlage-Nr. :                FI1
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage FI1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020