Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682 Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 32 Seite : 1/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RC32-808 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Brock Alloy Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D12 Artikel- oder Katalog-Nr: 3422 33 Radgröße: 8Jx18H2 R124 E1*124R00/03*1682*07 Rad-Einpresstiefe: 32,50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 840 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment R2CGLC Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm Schaftlänge 45 mm, Kugel Ø28 mm R2ES, R2EW Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm Schaftlänge 45 mm, Kugel Ø28 mm Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682 Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 32 Seite : 2/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A03)A05)A06)A10) (KOMBI) A11)B99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A03)A05)A06)A10) (LIM. STUFENHECK 4T.) A11)B99)E134) R124 E1*124R00/03*1682*07 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A03)A05)A06)A10) (COUPE, KOMBI) A11e)A94) Auflagen und Hinweise A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit der dort genannten Serienreifengröße. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine Auflage im Gutachten erlaubt. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger nach ECE-Regelung 124 ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682 Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t Anlage-Nr. : 32 Seite : 3/3 Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Typ : RC32-808 A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm R124 E1*124R00/03*1682*07 - Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Räder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.01.2024