Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 32
Seite : 1/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC32-808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D12
Artikel- oder Katalog-Nr: 3422 33
Radgröße: 8Jx18H2
R124 E1*124R00/03*1682*07
Rad-Einpresstiefe: 32,50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 840 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MERCEDES
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
R2CGLC Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm
Schaftlänge 45 mm, Kugel Ø28 mm
R2ES, R2EW Serien-Radschraube M14x1,5 - 150 Nm
Schaftlänge 45 mm, Kugel Ø28 mm
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 32
Seite : 2/3
Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A03)A05)A06)A10)
(KOMBI) A11)B99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A03)A05)A06)A10)
(LIM. STUFENHECK 4T.) A11)B99)E134)
R124 E1*124R00/03*1682*07
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A03)A05)A06)A10)
(COUPE, KOMBI) A11e)A94)
Auflagen und Hinweise
A03) Die Räder dürfen nur an Fahrzeugvarianten / -Versionen verwendet werden, bei denen die
Raddimension als Serienradgröße im COC-Papier genannt ist, und nur in Verbindung mit
der dort genannten Serienreifengröße.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die Verwendbarkeit von
Schneeketten ist der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu entnehmen oder wird durch eine
Auflage im Gutachten erlaubt.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Räder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Genehmigung von Rädern für Pkw und ihre Anhänger
nach ECE-Regelung 124
ECE Genehmig. Nr. : E1 124R-001682
Gutachten Nr. : CE-000232-H0-216 Mo b i l i t ä t
Anlage-Nr. : 32
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Hersteller : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Typ : RC32-808
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen
haben.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
R124 E1*124R00/03*1682*07
- Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Räder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.01.2024