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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         RC32-808
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                      D12
               Radausführungskennz.:                                           D12; Lk112
               Radgröße:                                                        8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               32,5 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
               Lochzahl:                                                            5
               Mittenlochdurchmesser:                                           66,60 mm
§22 52898*07




               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              840 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                  150 Nm
                               Schaftlänge 45 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270     Mercedes CLS           245/45R18 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                A11) A94) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
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               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/50R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                            A11) BF1)
                               Ausführungen mit         235/45R18
                               kleinsten Serienreifen
                               ab 225/..)               245/45R18

                                                        255/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/45R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          N255)                             A11) BF1)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   255/45R18
§22 52898*07




                               ab 245/..)               N265)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      215/50R18                         A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      M00) N225) T92)                   A11) BF1) E111a)

                                                       215/50R18 M+S
                                                       M00) T92) W225)

                                                       225/45R18
                                                       N235) T95)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       T95) W235)

                                                       225/50R18
                                                       A01) K01) N235)

                                                       225/50R18 M+S
                                                       A01) K01) W235)
§22 52898*07




                                                       235/45R18
                                                       N245)

                                                       235/45R18 M+S
                                                       W245)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K01) N255) T97)

                                                       245/40R18 M+S
                                                       A01) K01) T97)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K01) N255)

                                                       245/45R18 M+S
                                                       A01) K01)

                                                       255/45R18
                                                       A01) GA2) K01) N265)

                                                       HL 245/40R18
                                                       A01) K01) N255)

                                                       HL 245/40R18 M+S
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                         A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          N235) T95)                        A11) BF1) ER3)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       T95) W235)

                                                       225/50R18
                                                       A01) K01) N235) T99)

                                                       225/50R18 M+S
                                                       A01) K01) T99) W235)

                                                       235/45R18
                                                       N245) T98)

                                                       235/45R18 M+S
                                                       T98) W245)
§22 52898*07




                                                       245/45R18
                                                       A01) K01) N255)

                                                       245/45R18 M+S
                                                       A01) K01)

                                                       255/45R18
                                                       A01) GA2) K01) N265)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/55R18                         A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)                                        A11) B99) BF1) E134) EF0)
                                                      235/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                          e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/55R18                         A02) bis A10)
                               (S214, Kombi)                                            A11) B99) BF1) EF0)
                                                      235/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/55R18                          A01) bis A10)
                                                      N235)                              BF1) K01) K02)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       225/60R18
                                                       K120) N235)

                                                       225/60R18 M+S
                                                       K120)

                                                       235/55R18
                                                       K120)

                                                       245/50R18
                                                       K120)
§22 52898*07




                                                       255/50R18
                                                       K120)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            235/60R18                         A02) bis A10)
                               (X253, ohne             A94)                              A11) BF1)
                               Verbreiterung)
                                                       245/55R18
                                                       A94)

                                                       255/55R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              235/60R18                              A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) A94) N245)                             A11) BF1)

                                                        235/60R18 M+S
                                                        A94)

                                                        245/55R18
                                                        A94) N255)

                                                        245/55R18 M+S
                                                        A94)

                                                        255/55R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 52898*07




                                                        235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/60R18                                A02) bis A10)
                               (C253, ohne             A94)                                     A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)             245/55R18

                                                        255/55R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/55R18                                A02) bis A10)
                               (C253, mit              A94a) N245)                              A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)             235/55R18 M+S
                                                       A94a)

                                                        235/60R18
                                                        A94a) N245)

                                                        235/60R18 M+S
                                                        A94a)

                                                        245/55R18
                                                        N255)

                                                        245/55R18 M+S
§22 52898*07




                                                        255/55R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes GLC             235/60R18                               A02) bis A10)
                               (X254, ohne                                                      A11e) A94) BF1)
                               Verbreiterung, Mild-     235/60R18 M+S
                               Hybrid)
                                                        245/55R18

                                                        245/55R18 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                             A94)               A11e) BF1)
                                                        235/60R18 M+S        255/55R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                             A94)               A11e) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 198     Mercedes GLC             235/60R18                               A02) bis A10)
                               (X254, mit                                                       A11e) A94) BF1)
                               Verbreiterung, Mild-     245/55R18
                               Hybrid)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/60R18            255/55R18          A02) bis A10)
                                                                             A94)               A11e) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 285     Mercedes S-Klasse,     235/45R18                                 A02) bis A10)
                               Heckantrieb            A94)                                      A11) BF1) E97a)
                               (W221)
§22 52898*07




                                                      235/50R18

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) E97a) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285     Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18                                 A02) bis A10)
                               MATIC                  A94)                                      BF1) E97a)
                               (W221)
                                                      235/50R18

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/50R18                          A02) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014) N255)                              A11) BF1) E98b) EB1) EB2)

                                                       245/50R18 M+S

                                                       255/45R18
                                                       N265)

                                                       255/45R18 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370     Mercedes S-Klasse       235/55R18                         A02) bis A10)
                               (W223, mit              A94a) N245)                       A11) BF1) E130) EF0) ER3)
§22 52898*07




                               Hinterachslenkung bis
                               4,5°)                   245/50R18
                                                       A94a) N255)

                                                       255/50R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 370     Mercedes S-Klasse       235/50R18                         A02) bis A10)
                               (W223, mit              A94) N245) T101)                  A11) BF1) EF0) ER3)
                               Hinterachslenkung bis
                               10°)                    235/55R18
                                                       A94a) N245)

                                                       245/50R18
                                                       A94a) N255)

                                                       255/50R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808



               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 52898*07




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
§22 52898*07




                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø342x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter Scheibe Ø320x24 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 52898*07




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
§22 52898*07




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001045-H0-216
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC32-808


               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 32 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.01.2024
§22 52898*07