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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         RC32-808
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Brock Alloy Wheels
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      D12
Radgröße:                                                        8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           66,6 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              840 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
            Schaftlänge 45 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270     Mercedes CLS           245/45R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                                            A94) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/50R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1)
                Ausführungen mit         235/45R18
                kleinsten Serienreifen
                ab 225/..)               245/45R18

                                         255/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          N255)                             BF1)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   255/45R18
                ab 245/..)               N265)
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Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                         A02) bis A10)
                (W213, Limousine)      N235) T95)                        BF1) E111a) EF0)

                                        225/45R18 M+S
                                        T95) W235)

                                        225/50R18
                                        A01) K01) N235)

                                        225/50R18 M+S
                                        A01) K01) W235)

                                        235/45R18
                                        A01) K03) N245)

                                        235/45R18 M+S
                                        A01) K03) W245)

                                        245/40R18
                                        A01) K01) N255) T97)

                                        245/40R18 M+S
                                        A01) K01) T97)

                                        245/45R18
                                        A01) K01) N255)

                                        245/45R18 M+S
                                        A01) K01)

                                        255/45R18
                                        A01) GA2) K01) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/45R18                         A02) bis A10)
                (S213, Kombi)          N235) T95)                        BF1) ER3)

                                        225/45R18 M+S
                                        T95) W235)

                                        225/50R18
                                        A01) K01) N235) T99)

                                        225/50R18 M+S
                                        A01) K01) T99) W235)

                                        235/45R18
                                        A01) K03) N245) T98)

                                        235/45R18 M+S
                                        A01) K03) T98) W245)

                                        245/45R18
                                        A01) K01) N255)

                                        245/45R18 M+S
                                        A01) K01)

                                        255/45R18
                                        A01) GA2) K01) N265)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC           235/60R18                         A02) bis A10)
                (X253)                 A94)                              BF1)

                                        245/55R18
                                        A94)

                                        255/55R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/60R18                            A02) bis A10)
                (C253, ohne             A94)                                 BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             245/55R18
                                        A94)

                                        255/55R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/60R18          255/55R18          A02) bis A10)
                                                                              BF1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/55R18                            A02) bis A10)
                (C253, mit              A94a) N245)                          BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             235/55R18 M+S
                                        A94a)

                                        235/60R18
                                        A94a) N245)

                                        235/60R18 M+S
                                        A94a)

                                        245/55R18
                                        A94a) N255)

                                        245/55R18 M+S
                                        A94a)

                                        255/55R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/60R18          255/55R18          A02) bis A10)
                                                                              BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 285     Mercedes S-Klasse,     235/45R18                             A02) bis A10)
                Heckantrieb            A94)                                  BF1) E97a)
                (W221)
                                       235/50R18

                                        245/45R18
                                        A94)

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/45R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                                              BF1) E97a) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes S-Klasse, 4-  235/45R18                             A02) bis A10)
                MATIC                  A94)                                  BF1) E97a)
                (W221)
                                       235/50R18

                                        245/45R18
                                        A94)

                                        255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/50R18                             A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) N255)                                 BF1) E98b) EB1) EB2)

                                        245/50R18 M+S

                                        255/45R18
                                        N265)

                                        255/45R18 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage-Nr. :                8
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm
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Nr. :                       RA-001045-B0-216
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Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808



E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. 342x32 M4,46 mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø320x24 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW mit belüfteter und gelochter Scheibe
         Ø320x24 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52898 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001045-B0-216
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp :                  RC32-808


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC32-808 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2019